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Steuerkanzlei
Steuerkanzlei in Potsdam für Unternehmen, Gründer, Freiberufler und Heilberufe mit digitaler Finanz- und Lohnbuchhaltung.
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Steuerberater-Verzeichnis · Brandenburg
In Potsdam listet Mein MwSt-Rechner 11 Steuerkanzleien und Steuerberatungsgesellschaften, zuletzt geprüft am 14. Oktober 2026. Steuerberater mit Niederlassung in Potsdam gehören der Steuerberaterkammer Brandenburg an. Die Gewerbesteuer erhebt Potsdam 2026 mit einem Hebesatz von 455 %; Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer.
3 Kanzleien in Potsdam
Steuerkanzlei
Steuerkanzlei in Potsdam für Unternehmen, Gründer, Freiberufler und Heilberufe mit digitaler Finanz- und Lohnbuchhaltung.
Steuerberatungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft in Potsdam für Mittelstand, Freiberufler, Ärzte und Immobilienanleger.
Steuerberatungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft in Potsdam für Freiberufler, Unternehmer, Ärzte und Vereine mit Buchhaltung und Lohnabrechnung.
Die Landeshauptstadt Potsdam erhebt die Gewerbesteuer 2026 mit einem Hebesatz von 455 % (Quelle: DIHK-Hebesatzumfrage 2026, Stand 1. Juli 2026). Gewerbesteuer zahlen nur Gewerbetreibende; Freiberufler nach § 18 EStG zahlen keine Gewerbesteuer. Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhalten nach § 11 Abs. 1 GewStG einen Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag. Der Hebesatz wird auf den Steuermessbetrag angewendet, der 3,5 % des Gewerbeertrags nach Abzug des Freibetrags beträgt. Beispiel für einen Einzelunternehmer in Potsdam mit 50.000 € Gewerbeertrag: (50.000 € − 24.500 €) × 3,5 % × 455 % = rund 4.060,88 € Gewerbesteuer.
Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer von Einzelunternehmern und Personengesellschaftern um das Vierfache des Steuermessbetrags. Bei einem Hebesatz von 455 % bleiben im Beispiel rund 490,88 € als echte Mehrbelastung, sofern die Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte hoch genug ist. Kapitalgesellschaften wie die GmbH erhalten weder Freibetrag noch Anrechnung.
Steuerberater mit Niederlassung in Potsdam gehören der Steuerberaterkammer Brandenburg an. Ob jemand als Steuerberater bestellt ist, zeigt das amtliche Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer.
Steuerliche Eckdaten für Potsdam, Stand 2026
Rechenweg: (50.000 € − 24.500 € Freibetrag nach § 11 Abs. 1 GewStG) × 3,5 % Steuermesszahl × 455 % Hebesatz = 4.060,88 €. Nach § 35 EStG mindert das Vierfache des Messbetrags die Einkommensteuer, sodass rund 490,88 € als Mehrbelastung bleiben.
So viele der 11 Kanzleien in Potsdam nennen den jeweiligen Schwerpunkt auf ihrer Website. Ein Klick filtert die Liste.
Potsdam erhebt die Gewerbesteuer 2026 mit einem Hebesatz von 455 %. Ein Einzelunternehmer mit 50.000 € Gewerbeertrag zahlt (50.000 € − 24.500 € Freibetrag) × 3,5 % × 455 % = 4.060,88 €. Nach § 35 EStG wird das Vierfache des Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet; rund 490,88 € bleiben als Mehrbelastung.
Steuerberater mit beruflicher Niederlassung in Potsdam sind Mitglied der Steuerberaterkammer Brandenburg. Zuständig ist nach § 73 Abs. 1 StBerG die Kammer, in deren Bezirk die Niederlassung liegt. Die Mitgliedschaft lässt sich im amtlichen Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer prüfen.
Das Verzeichnis listet 11 Steuerkanzleien und Steuerberatungsgesellschaften in Potsdam, jeweils mit dem Impressum der eigenen Website abgeglichen. Es ist eine geprüfte Auswahl und keine vollständige Liste; das amtliche Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer enthält alle bestellten Steuerberater.
Ja. 2 Kanzleien in Potsdam geben auf ihrer Website an, auch auf Englisch zu beraten. Mit dem Sprachfilter über der Liste zeigen Sie nur diese Kanzleien an; die Beratungssprache bestätigen Sie am besten im ersten Gespräch.
Die Gebühren regelt die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) bundesweit einheitlich, in Potsdam gelten also dieselben Regeln wie überall in Deutschland. Die Zeitgebühr beträgt 16,50 € bis 41,00 € je angefangene Viertelstunde (§ 13 StBVV), die Erstberatung für Verbraucher höchstens 190,00 € (§ 21 StBVV), jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.
Nein. Freiberufler mit Einkünften aus selbständiger Arbeit nach § 18 EStG zahlen keine Gewerbesteuer, weder in Potsdam noch anderswo. Gewerbesteuer betrifft nach § 2 Abs. 1 GewStG nur Gewerbebetriebe; Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen zuerst einen Freibetrag von 24.500 € ab (§ 11 Abs. 1 GewStG).
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