Die Landeshauptstadt Dresden erhebt die Gewerbesteuer 2026 mit einem Hebesatz von 450 % (Quelle: Landeshauptstadt Dresden). Gewerbesteuer zahlen nur Gewerbetreibende; Freiberufler nach § 18 EStG zahlen keine Gewerbesteuer. Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhalten nach § 11 Abs. 1 GewStG einen Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag. Der Hebesatz wird auf den Steuermessbetrag angewendet, der 3,5 % des Gewerbeertrags nach Abzug des Freibetrags beträgt. Beispiel für einen Einzelunternehmer in Dresden mit 50.000 € Gewerbeertrag: (50.000 € − 24.500 €) × 3,5 % × 450 % = 4.016,25 € Gewerbesteuer.
Steuerberater mit Niederlassung in Dresden gehören der Steuerberaterkammer Sachsen an. Ob jemand als Steuerberater bestellt ist, zeigt das amtliche Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer. Laut Gewerbeanzeigenstatistik der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gab es 2025 in Dresden 4.345 Gewerbeanmeldungen und 3.420 Gewerbeabmeldungen.
Rechenweg: (50.000 € − 24.500 € Freibetrag nach § 11 Abs. 1 GewStG) × 3,5 % Steuermesszahl × 450 % Hebesatz = 4.016,25 €. Nach § 35 EStG mindert das Vierfache des Messbetrags die Einkommensteuer, sodass rund 446,25 € als Mehrbelastung bleiben.