Die Stadt Bremen erhebt die Gewerbesteuer 2026 mit einem Hebesatz von 460 % (Quelle: DIHK-Hebesatzumfrage 2026). Gewerbesteuer zahlen nur Gewerbetreibende; Freiberufler nach § 18 EStG zahlen keine Gewerbesteuer. Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhalten nach § 11 Abs. 1 GewStG einen Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag. Der Hebesatz wird auf den Steuermessbetrag angewendet, der 3,5 % des Gewerbeertrags nach Abzug des Freibetrags beträgt. Beispiel für einen Einzelunternehmer in Bremen mit 50.000 € Gewerbeertrag: (50.000 € − 24.500 €) × 3,5 % × 460 % = 4.105,50 € Gewerbesteuer.
Steuerberater mit Niederlassung in Bremen gehören der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen an. Ob jemand als Steuerberater bestellt ist, zeigt das amtliche Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer. Laut Gewerbeanzeigenstatistik der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gab es 2025 in Bremen 4.992 Gewerbeanmeldungen und 3.811 Gewerbeabmeldungen.
Rechenweg: (50.000 € − 24.500 € Freibetrag nach § 11 Abs. 1 GewStG) × 3,5 % Steuermesszahl × 460 % Hebesatz = 4.105,50 €. Nach § 35 EStG mindert das Vierfache des Messbetrags die Einkommensteuer, sodass rund 535,50 € als Mehrbelastung bleiben.