Arbeitszeitrechner
Netto-Arbeitszeit aus Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pausen.
Ergebnis
= 8,25 Std
17:00 − 08:00 = 9:00 Std
9:00 − 0:45 = 8:15 Std
8:15 Std = 8,25 Dezimalstunden
Arbeitszeit berechnet?
Ermitteln Sie jetzt Ihren Stundenlohn — oder Ihren Stundensatz als Selbstständiger.
Stundenlohn berechnenArbeitszeit ist nach § 2 Arbeitszeitgesetz die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Die Netto-Arbeitszeit berechnen Sie als Arbeitsende minus Arbeitsbeginn minus Pausen. Beispiel: 08:00 bis 17:00 Uhr abzüglich 45 Minuten Pause ergibt 8:15 Stunden – also 8,25 Stunden in Dezimal.
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So berechnen Sie Ihre Arbeitszeit
Ihre tägliche Netto-Arbeitszeit ist die reine Arbeitsdauer ohne Pausen. Sie ziehen vom Arbeitsende den Arbeitsbeginn und anschließend die Pausen ab:
Netto-Arbeitszeit = Arbeitsende − Arbeitsbeginn − Pausen
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen brutto und netto:
- Brutto-Arbeitszeit ist die Anwesenheitsspanne von Arbeitsbeginn bis Arbeitsende, inklusive Pausen.
- Netto-Arbeitszeit ist die tatsächlich geleistete Arbeitszeit ohne Pausen – das ist die Zahl, die in Lohnabrechnung, Stundenzettel und Rechnung zählt.
Beispiel Tagschicht
Sie arbeiten von 08:00 bis 17:00 Uhr und machen 45 Minuten Pause:
- Brutto: 17:00 − 08:00 = 9:00 Stunden
- Netto: 9:00 − 0:45 = 8:15 Stunden = 8,25 Stunden in Dezimal
Beispiel Nachtschicht über Mitternacht
Bei einer Schicht von 22:00 bis 06:00 Uhr liegt das Arbeitsende am Folgetag. Rechnen Sie über Mitternacht hinweg: von 22:00 bis 24:00 sind es 2 Stunden, von 00:00 bis 06:00 weitere 6 Stunden, zusammen 8:00 Stunden brutto. Mit 30 Minuten Pause bleiben 7:30 Stunden = 7,50 Stunden netto.
Der Arbeitszeitrechner oben erkennt Nachtschichten automatisch: Liegt das Arbeitsende vor dem Arbeitsbeginn, addiert er 24 Stunden und zeigt das Ergebnis in HH:MM und Dezimal samt Rechenweg an.
Gesetzliche Pausen nach dem Arbeitszeitgesetz
Die Mindestpausen sind in § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt und hängen allein von der Arbeitsdauer ab:
| Arbeitszeit pro Tag | Vorgeschriebene Ruhepause |
|---|---|
| bis 6 Stunden | keine Pflichtpause |
| über 6 bis 9 Stunden | mindestens 30 Minuten |
| über 9 Stunden | mindestens 45 Minuten |
Die Pause darf in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Niemand darf länger als 6 Stunden am Stück ohne Pause beschäftigt werden – die erste Pause muss also spätestens nach sechs Stunden liegen.
Ruhepause vs. Ruhezeit
Diese beiden Begriffe werden oft verwechselt:
- Ruhepause ist die Unterbrechung innerhalb der Arbeitszeit (die 30 bzw. 45 Minuten oben). Sie zählt nicht als Arbeitszeit und wird nicht bezahlt.
- Ruhezeit ist die zusammenhängende Erholung zwischen zwei Arbeitstagen. Nach § 5 ArbZG müssen das mindestens 11 Stunden ununterbrochen sein.
Die werktägliche Arbeitszeit darf nach § 3 ArbZG grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf bis zu 10 Stunden ist zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten im Durchschnitt 8 Stunden pro Werktag eingehalten werden. Diese Grenzen gelten unabhängig davon, wie hoch Ihr Stundenlohn ausfällt.
Stunden in Dezimal umrechnen
In der Lohnabrechnung, auf Stundenzetteln und in Rechnungen werden Arbeitszeiten als Dezimalstunden geführt, nicht im Format HH:MM. Der Grund: Nur mit Dezimalzahlen lässt sich die Zeit korrekt mit dem Stundenlohn multiplizieren. 8:30 Stunden sind eben nicht 8,30 Stunden, sondern 8,50.
Dezimalstunden = Stunden + Minuten ÷ 60
Minuten werden also durch 60 geteilt. Die häufigsten Werte:
| Zeit (HH:MM) | Dezimal |
|---|---|
| 0:15 | 0,25 |
| 0:30 | 0,50 |
| 0:45 | 0,75 |
| 8:15 | 8,25 |
| 8:30 | 8,50 |
| 8:45 | 8,75 |
Beispiel: 8 Stunden und 20 Minuten ergeben 20 ÷ 60 = 0,333…, also 8,33 Stunden. Der Stunden-zu-Dezimal-Umrechner oben rechnet beide Richtungen live um – auch von Dezimal zurück nach HH:MM (8,75 → 8:45).
Wochen- und Monatsarbeitszeit berechnen
Um aus Ihrer Wochenarbeitszeit die durchschnittliche Monatsarbeitszeit zu ermitteln, multiplizieren Sie mit dem exakten Faktor 13 ÷ 3 = 4,3333…:
Monatsstunden = Wochenstunden × 13 ÷ 3
Der Faktor ergibt sich aus 52 Wochen ÷ 12 Monate = 4,3333…; die oft genannte Zahl 4,33 ist nur die auf zwei Stellen gerundete Näherung. Mit dem exakten Faktor 13/3 folgt für die gängigen Modelle:
| Wochenstunden | Monatsstunden (× 13/3) |
|---|---|
| 20 h | 86,67 h |
| 30 h | 130,00 h |
| 35 h | 151,67 h |
| 38 h | 164,67 h |
| 40 h | 173,33 h |
Eine 40-Stunden-Woche entspricht also rund 173,33 Stunden im Monat (40 × 13 ÷ 3 = 173,33; mit dem gerundeten Faktor 4,33 wären es 173,20). Im Wochen-Modus des Rechners tragen Sie mehrere Tage als Zeilen ein; der Rechner summiert die Woche und rechnet sie per × 13/3 auf den Monat hoch.
Wie viele Stunden hat ein Tag, eine Woche, ein Monat, ein Jahr?
Für die Umrechnung von Zeiteinheiten hilft diese Übersicht. Sie unterscheidet zwischen Kalenderzeit (alle Stunden) und Arbeitszeit (nur geleistete Stunden):
| Zeitraum | Kalenderstunden | Arbeitsstunden (40-h-Woche) |
|---|---|---|
| 1 Tag | 24 h | 8 h |
| 1 Woche | 168 h | 40 h |
| 1 Monat (Ø) | 730,0 h | 173,33 h |
| 1 Jahr | 8.760 h | ca. 2.080 h brutto |
| Schaltjahr | 8.784 h | – |
Ein Kalenderjahr hat 8.760 Stunden (365 × 24), ein Schaltjahr 8.784 Stunden. Eine Woche hat 168 Stunden (7 × 24). Ein durchschnittlicher Monat hat auf dieser 365-Tage-Basis 730,0 Stunden (8.760 ÷ 12).
Das Brutto-Arbeitsjahr bei einer 40-Stunden-Woche beträgt 52 × 40 = 2.080 Stunden. Realistisch sinkt die tatsächlich geleistete Jahresarbeitszeit nach Abzug von gesetzlichem Urlaub (mindestens 20 Tage bei 5-Tage-Woche), Feiertagen und Krankheitstagen auf etwa 1.680 bis 1.800 Stunden. Den genauen Wert berechnen Sie im Zeiteinheiten-Modus oben.
Arbeitszeiterfassung: Ist sie Pflicht?
Ja. Arbeitgeber in Deutschland sind verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen. Grundlage ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14.05.2019 (Rs. C-55/18, „CCOO“), wonach Mitgliedstaaten ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung sicherstellen müssen.
Das Bundesarbeitsgericht hat diese Pflicht mit Beschluss vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) für Deutschland bestätigt: Aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz folgt bereits heute die Pflicht, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einzuführen.
Erfasst werden müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit. Die Form ist nicht vorgeschrieben – ein Stundenzettel, eine Tabelle oder eine Software genügen. Genau dafür eignet sich der Arbeitszeitrechner: Beginn, Ende und Pausen eingeben, Ergebnis dokumentieren.
Überstunden berechnen
Überstunden sind die Arbeitsstunden, die über Ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen. Sie berechnen sie als Differenz zwischen tatsächlich geleisteter und vertraglicher Arbeitszeit:
Überstunden = geleistete Arbeitszeit − vertragliche Arbeitszeit
Beispiel: Ihr Vertrag sieht 40 Stunden pro Woche vor, tatsächlich gearbeitet haben Sie in einer Woche 46,5 Stunden. Dann haben Sie 6,5 Überstunden geleistet.
Ob Überstunden vergütet, mit Zuschlag bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden, richtet sich nach Arbeits- oder Tarifvertrag. Beachten Sie dabei die Höchstgrenzen aus § 3 ArbZG: Auch mit Überstunden bleibt es bei maximal 10 Stunden pro Werktag im Ausgleichszeitraum.
Arbeitszeit erfasst – und jetzt? Für Selbstständige: vom Stundenzettel zur Rechnung
Wenn Sie als Selbstständige oder Freelancer auf Stundenbasis abrechnen, ist die berechnete Netto-Arbeitszeit erst der Anfang. Aus den Dezimalstunden wird ein Rechnungsbetrag.
Honorar = Dezimalstunden × Stundensatz
In zwei Schritten zur Rechnung:
- Stundensatz prüfen: Arbeitszeit berechnet? Ermitteln Sie mit dem Stundenlohnrechner, was Ihr Stundensatz netto und brutto wert ist – inklusive der enthaltenen Umsatzsteuer.
- Rechnung schreiben: Übertragen Sie Stunden und Stundensatz in eine korrekte Rechnung. Mit dem Rechnungsgenerator erstellen Sie eine nach § 14 UStG konforme Rechnung als PDF – als Kleinunternehmer ohne ausgewiesene Umsatzsteuer, sonst mit 19 % oder 7 %.
So wird aus dem erfassten Stundenzettel ohne Übertragungsfehler eine fertige, prüfbare Rechnung.
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Häufige Fragen
Wie berechne ich meine Arbeitszeit?
Ziehen Sie vom Arbeitsende den Arbeitsbeginn ab und subtrahieren Sie die Pausen: Netto-Arbeitszeit = Arbeitsende − Arbeitsbeginn − Pausen. Beispiel: 08:00 bis 17:00 Uhr abzüglich 45 Minuten Pause ergibt 8:15 Stunden, also 8,25 Stunden in Dezimal. Der Arbeitszeitrechner oben übernimmt die Rechnung automatisch und zeigt das Ergebnis in HH:MM und Dezimal.
Wie ziehe ich die Pause von der Arbeitszeit ab?
Rechnen Sie zuerst die Brutto-Anwesenheit aus (Arbeitsende minus Arbeitsbeginn) und ziehen Sie davon die Pausenzeit ab. Beispiel: 9:00 Stunden Anwesenheit minus 0:45 Stunden Pause ergeben 8:15 Stunden Netto-Arbeitszeit. Mehrere Pausen addieren Sie vorher. Pausen zählen nicht als Arbeitszeit und werden in der Regel nicht bezahlt.
Wie rechne ich Stunden in Dezimal um?
Teilen Sie die Minuten durch 60 und addieren Sie sie zu den vollen Stunden: Dezimalstunden = Stunden + Minuten ÷ 60. Beispiel: 8:30 Stunden sind 30 ÷ 60 = 0,50, also 8,50 Stunden – nicht 8,30. Dezimalstunden brauchen Sie, um die Zeit korrekt mit dem Stundenlohn zu multiplizieren, etwa für Lohn und Rechnungen.
Wie viele Arbeitsstunden hat ein Monat bei einer 40-Stunden-Woche?
Eine 40-Stunden-Woche entspricht durchschnittlich 173,33 Arbeitsstunden im Monat. Die Formel lautet: Monatsstunden = Wochenstunden × 52 ÷ 12. Der Faktor 52 ÷ 12 = 4,333 ist die durchschnittliche Wochenzahl pro Monat. Für 40 Stunden ergibt das 40 × 52 ÷ 12 = 173,33 Stunden (mit dem gerundeten Faktor 4,33 sind es 173,2). Bei 30 Stunden sind es 130 Stunden monatlich.
Wie viele Arbeitsstunden hat ein Jahr?
Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt sich ein Brutto-Arbeitsjahr von 52 × 40 = 2.080 Stunden. Nach Abzug von gesetzlichem Urlaub, Feiertagen und Krankheitstagen liegt die tatsächlich geleistete Jahresarbeitszeit realistisch bei etwa 1.680 bis 1.800 Stunden. Zum Vergleich: Ein Kalenderjahr hat 8.760 Stunden, ein Schaltjahr 8.784 Stunden.
Welche Pausen sind gesetzlich vorgeschrieben?
Nach § 4 Arbeitszeitgesetz gilt: bis 6 Stunden Arbeit keine Pflichtpause, über 6 bis 9 Stunden mindestens 30 Minuten, über 9 Stunden mindestens 45 Minuten. Die Pause darf in Blöcke von je mindestens 15 Minuten geteilt werden. Niemand darf länger als 6 Stunden am Stück ohne Pause arbeiten.
Zählen Pausen zur Arbeitszeit?
Nein. Gesetzliche Ruhepausen nach § 4 ArbZG zählen nicht zur Arbeitszeit und werden in der Regel nicht vergütet. Arbeitszeit ist nach § 2 ArbZG die Zeit von Beginn bis Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Deshalb wird die Pausenzeit bei der Berechnung der Netto-Arbeitszeit abgezogen. Bezahlte Pausen sind nur per Vertrag oder Tarifvertrag möglich.
Wie berechnet der Rechner Nachtschichten über Mitternacht?
Liegt das Arbeitsende vor dem Arbeitsbeginn, erkennt der Arbeitszeitrechner eine Schicht über Mitternacht und addiert 24 Stunden hinzu. Beispiel: 22:00 bis 06:00 Uhr ergibt 8:00 Stunden brutto, abzüglich 30 Minuten Pause bleiben 7:30 Stunden netto. So müssen Sie die Stunden vor und nach Mitternacht nicht selbst zusammenrechnen.
Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Netto-Arbeitszeit?
Die Brutto-Arbeitszeit ist die gesamte Anwesenheit von Arbeitsbeginn bis Arbeitsende inklusive Pausen. Die Netto-Arbeitszeit ist die tatsächlich geleistete Zeit ohne Pausen. Beispiel: 08:00 bis 17:00 Uhr sind 9:00 Stunden brutto, abzüglich 45 Minuten Pause 8:15 Stunden netto. Für Lohn, Stundenzettel und Rechnung zählt immer die Netto-Arbeitszeit.
Ist Arbeitszeiterfassung Pflicht?
Ja. Nach dem EuGH-Urteil vom 14.05.2019 (C-55/18) und dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) müssen Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit erfassen. Die Form ist frei: Stundenzettel, Tabelle oder Software sind zulässig. Der Arbeitszeitrechner liefert die Werte, die Sie dokumentieren können.