Rechnung erstellen – kostenloser Rechnungsgenerator (2026)
Mit unserem kostenlosen Rechnungsgenerator erstellen Sie in Sekunden eine §14-UStG-konforme PDF-Rechnung – ohne Anmeldung und ohne Kosten. Tragen Sie Empfänger, Leistung und Steuersatz (19 %, 7 % oder 0 %) ein, der Generator berechnet Netto, MwSt und Brutto automatisch und liefert die fertige PDF zum sofortigen Download. Wer ein kostenloses Konto anlegt, speichert zusätzlich Firmendaten, Logo, Vorlagen und die komplette Rechnungshistorie.
- Ohne Anmeldung nutzbar
- Deutsche Formatierung (1.234,56 €)
- § 14 UStG-konform
- Hosting in Deutschland
Es fehlen Pflichtangaben für eine gültige Rechnung:
- Ihre Daten: Firma / Name, Straße und Hausnummer, Steuernummer
- Empfänger: Firma / Name, Straße und Hausnummer
- Rechnungsdetails: Rechnungsnummer
- Positionen: Beschreibung der Leistung
Rechnung
Wie erstelle ich eine Rechnung mit dem Rechnungsgenerator?
In drei Schritten zur fertigen Rechnung – ganz ohne Buchhaltungssoftware:
- Daten eingeben: Absender, Empfänger, Rechnungsnummer, Leistungsdatum und Ihre Positionen.
- Steuersatz wählen: 19 %, 7 % oder steuerfrei. Der Generator rechnet Netto, MwSt und Brutto automatisch aus.
- PDF herunterladen: Ihre §14-konforme Rechnung steht sofort als PDF bereit – druckfertig und versandfertig.
Sie müssen nichts installieren und sich nicht anmelden. Der Generator läuft direkt im Browser und ist komplett kostenlos.
Ist der Rechnungsgenerator wirklich kostenlos und ohne Anmeldung?
Ja. Sie erstellen und laden beliebig viele PDF-Rechnungen herunter, ohne Konto und ohne versteckte Kosten. Es gibt kein Abo, keine Wasserzeichen und keine Begrenzung auf eine Probe-Rechnung.
Ein kostenloses Konto lohnt sich, wenn Sie regelmäßig Rechnungen schreiben: Dann hinterlegen Sie Ihre Firmendaten und Ihr Logo einmalig, nutzen gespeicherte Vorlagen und finden jede frühere Rechnung in Ihrer Historie wieder. Auch das Konto kostet nichts.
Welche Pflichtangaben enthält eine §14-UStG-konforme Rechnung?
Damit das Finanzamt Ihre Rechnung anerkennt und Ihr Kunde die Vorsteuer ziehen kann, müssen nach §14 UStG diese Angaben enthalten sein:
- Vollständiger Name und Anschrift von Aussteller und Empfänger
- Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers
- Ausstellungsdatum und Leistungsdatum (Zeitpunkt der Lieferung/Leistung)
- Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
- Menge und Art der Lieferung/Leistung
- Nach Steuersätzen aufgeschlüsseltes Netto-Entgelt, anzuwendender Steuersatz und Steuerbetrag (oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung)
- Im Voraus vereinbarte Entgeltminderungen
Unser Rechnungsgenerator legt alle Felder bereits an, sodass Sie keine Pflichtangabe vergessen. Für Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto (§33 UStDV) genügen vereinfachte Angaben.
MwSt automatisch berechnen: Beispiele für 19 % und 7 %
Der Generator übernimmt die komplette Steuerberechnung. Sie geben den Netto-Betrag ein, den Rest rechnet das Tool.
Beispiel 19 % (Regelsteuersatz): Bei 1.000,00 € netto kommen 190,00 € MwSt hinzu – Bruttobetrag 1.190,00 €.
Beispiel 7 % (ermäßigter Steuersatz): Bei 1.000,00 € netto für z. B. Bücher oder Lebensmittel ergeben sich 70,00 € MwSt – Bruttobetrag 1.070,00 €.
Mehrere Steuersätze auf einer Rechnung sind kein Problem: Der Generator schlüsselt das Netto-Entgelt automatisch nach 19 % und 7 % auf, genau wie es §14 UStG verlangt.
Rechnung als Kleinunternehmer nach §19 UStG erstellen
Als Kleinunternehmer weisen Sie keine Umsatzsteuer aus. Maßgeblich sind seit 2025 die Grenzen: Vorjahresumsatz höchstens 25.000 € und laufendes Jahr höchstens 100.000 €.
Im Generator wählen Sie einfach den Modus „Kleinunternehmer“. Dann erscheint der Pflichthinweis automatisch auf der Rechnung:
„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
So bleibt Ihre Rechnung korrekt, auch ohne MwSt-Ausweis. Beachten Sie: Ohne ausgewiesene Umsatzsteuer haben Sie keinen Vorsteuerabzug.
Was gilt für die E-Rechnung ab 2025?
Seit dem 01.01.2025 muss jedes inländische Unternehmen strukturierte B2B-E-Rechnungen empfangen können. Beim Ausstellen gelten Übergangsfristen: Bis 31.12.2026 dürfen Sie mit Zustimmung des Empfängers weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen verschicken; für Unternehmen mit Vorjahresumsatz bis 800.000 € sogar bis 31.12.2027. Ab 01.01.2028 ist die strukturierte E-Rechnung im B2B-Bereich verpflichtend.
Für B2C (Privatkunden) und für die steuerfreien Umsätze von Kleinunternehmern gilt die Ausstellungspflicht nicht. E-Rechnungsformate nach EN 16931 sind XRechnung (reines XML) und ZUGFeRD (Hybrid-PDF/A-3 mit eingebettetem XML). Eine PDF aus unserem Generator deckt damit den B2C-Versand und die laufende Übergangsfrist ab.
Passende Tools
Häufige Fragen
Ist der Rechnungsgenerator kostenlos?
Ja, der Rechnungsgenerator ist vollständig kostenlos. Sie erstellen und laden beliebig viele PDF-Rechnungen ohne Anmeldung, ohne Abo und ohne Wasserzeichen herunter. Ein optionales kostenloses Konto schaltet zusätzlich gespeicherte Firmendaten, Logo, Vorlagen und Ihre Rechnungshistorie frei.
Brauche ich ein Konto, um eine Rechnung zu erstellen?
Nein. Sie können sofort und ohne Registrierung eine Rechnung erstellen und als PDF herunterladen. Ein kostenloses Konto ist nur sinnvoll, wenn Sie Firmendaten, Logo und Vorlagen speichern oder frühere Rechnungen in Ihrer Historie wiederfinden möchten.
Ist die erstellte Rechnung §14-UStG-konform?
Ja. Der Generator legt alle Pflichtangaben nach §14 UStG an: Name und Anschrift beider Parteien, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungs- und Leistungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung sowie nach Steuersätzen aufgeschlüsseltes Netto-Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag. So vergessen Sie keine Pflichtangabe.
Kann ich eine Rechnung als Kleinunternehmer erstellen?
Ja. Im Kleinunternehmer-Modus nach §19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, und der Pflichthinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ erscheint automatisch. Voraussetzung seit 2025: Vorjahresumsatz höchstens 25.000 € und laufendes Jahr höchstens 100.000 €.
Wie berechnet der Generator die MwSt?
Sie geben den Netto-Betrag und den Steuersatz ein, das Tool rechnet automatisch: Brutto = Netto × (1 + Satz/100). Bei 1.000,00 € netto mit 19 % ergeben sich 190,00 € MwSt und 1.190,00 € brutto. Mehrere Steuersätze (19 % und 7 %) werden auf einer Rechnung getrennt ausgewiesen.
Erstellt der Generator auch E-Rechnungen (XRechnung/ZUGFeRD)?
Der Generator erstellt PDF-Rechnungen, die für B2C-Kunden und während der Übergangsfrist (bis Ende 2026, teils 2027) im B2B mit Zustimmung des Empfängers zulässig sind. Strukturierte E-Rechnungen nach EN 16931 wie XRechnung oder ZUGFeRD werden ab 2028 im B2B verpflichtend.
Wie lange muss ich erstellte Rechnungen aufbewahren?
Rechnungen müssen nach GoBD unveränderbar gespeichert werden. Die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen wurde 2025 von 10 auf 8 Jahre verkürzt. Mit einem kostenlosen Konto bleiben Ihre Rechnungen in der Historie verfügbar und lassen sich jederzeit erneut als PDF herunterladen.