Skonto: Bedeutung, Berechnung und Formulierung auf der Rechnung
Kurz & knapp
Skonto ist ein Preisnachlass für die Zahlung innerhalb einer kurzen, vorher vereinbarten Frist; üblich sind 2 % bis 3 % innerhalb von 7 bis 14 Tagen. Sie berechnen ihn mit: Skontobetrag = Rechnungsbetrag × Skontosatz ÷ 100. Abgezogen wird vom Bruttobetrag, dadurch sinkt auch die enthaltene Umsatzsteuer anteilig (§ 17 Abs. 1 UStG). Skonto ist freiwillig und gilt nur, wenn es auf der Rechnung oder im Vertrag vereinbart wurde.
Stand: September 2026. Alle Beträge in diesem Ratgeber sind Bruttobeträge mit 19 % Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Was ist Skonto?
Skonto ist ein prozentualer Preisnachlass, den der Rechnungsteller dem Kunden für die Zahlung innerhalb einer kurzen, vorher vereinbarten Frist gewährt. Üblich sind 2 % bis 3 % bei Zahlung innerhalb von 7 bis 14 Tagen.
Skonto ist keine gesetzliche Pflicht, sondern eine freiwillige Vereinbarung zwischen Rechnungsteller und Kunde. Es gilt nur, wenn es ausdrücklich im Angebot, im Vertrag oder auf der Rechnung steht. Ohne diese Vereinbarung darf der Kunde nichts abziehen.
Der Nutzen liegt auf beiden Seiten: Der Rechnungsteller erhält sein Geld früher und senkt sein Ausfallrisiko, der Kunde spart bares Geld. Der Preis dafür ist ein echter Umsatzverlust, deshalb lohnt sich vorher ein Blick auf den effektiven Jahreszins weiter unten.
Wie berechnet man Skonto?
Die Skontoberechnung besteht aus zwei Schritten:
- Skontobetrag = Rechnungsbetrag × Skontosatz ÷ 100
- Zahlbetrag = Rechnungsbetrag − Skontobetrag
In der Praxis wird Skonto vom Bruttobetrag der Rechnung abgezogen, also einschließlich Umsatzsteuer. Eine gesetzliche Vorschrift dazu gibt es nicht; maßgeblich ist die Vereinbarung. Ohne abweichende Absprache ist der Bruttobetrag der handelsübliche Bezugswert.
Rechenbeispiele bei den gängigen Skontosätzen:
| Rechnungsbetrag (brutto) | Skontosatz | Skontobetrag | Zahlbetrag |
|---|---|---|---|
| 1.190,00 € | 2 % | 23,80 € | 1.166,20 € |
| 850,00 € | 2 % | 17,00 € | 833,00 € |
| 5.000,00 € | 3 % | 150,00 € | 4.850,00 € |
Schritt für Schritt am ersten Beispiel: Die Rechnung lautet über 1.190,00 € brutto, vereinbart sind 2 % Skonto.
- Skontobetrag berechnen: 1.190,00 € × 2 ÷ 100 = 23,80 €
- Zahlbetrag berechnen: 1.190,00 € − 23,80 € = 1.166,20 €
Der Kunde überweist also 1.166,20 €, wenn er innerhalb der Skontofrist zahlt. Zahlt er später, sind die vollen 1.190,00 € fällig.
Skonto und Umsatzsteuer: Was passiert mit der Mehrwertsteuer?
Wird Skonto gezogen, mindert sich das Entgelt für die Leistung. Damit sinkt auch die Umsatzsteuer, und zwar anteilig im selben Verhältnis. Rechtsgrundlage ist § 17 Abs. 1 UStG (Änderung der Bemessungsgrundlage): Ändert sich die Bemessungsgrundlage, muss der leistende Unternehmer den geschuldeten Steuerbetrag berichtigen und der Leistungsempfänger den in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug.
Skonto ist also kein reiner Zahlungsrabatt, sondern eine echte Entgeltminderung, die in der Umsatzsteuer nachvollzogen werden muss.
Das Beispiel im Detail: Rechnung über 1.000,00 € netto zuzüglich 190,00 € Umsatzsteuer, insgesamt 1.190,00 € brutto. Der Kunde zieht 2 % Skonto.
| Position | Vor Skonto | Nach 2 % Skonto | Minderung |
|---|---|---|---|
| Nettobetrag | 1.000,00 € | 980,00 € | 20,00 € |
| Umsatzsteuer 19 % | 190,00 € | 186,20 € | 3,80 € |
| Bruttobetrag | 1.190,00 € | 1.166,20 € | 23,80 € |
Gegenprobe: 1.166,20 € ÷ 1,19 = 980,00 € netto. Der Rechnungsteller führt also nur 186,20 € Umsatzsteuer ab, der Kunde zieht nur 186,20 € als Vorsteuer ab. Beide Korrekturen erfolgen in dem Voranmeldungszeitraum, in dem die Zahlung eingeht, nicht rückwirkend im Monat der Rechnungsstellung.
Skonto ist am Ende reine Prozentrechnung. Skontobetrag, geminderten Nettowert und den Umsatzsteueranteil rechnen Sie mit dem Prozentrechner von Mein MwSt-Rechner und dem Umsatzsteuer-Rechner in wenigen Sekunden nach.
Wie formuliere ich Skonto auf der Rechnung?
Damit der Kunde Skonto ziehen darf, muss die Vereinbarung eindeutig auf der Rechnung stehen: Skontosatz, Frist und der Zeitpunkt, ab dem die Frist läuft. Zwei erprobte Formulierungen zum Übernehmen:
„Zahlbar innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto (23,80 €), Zahlbetrag 1.166,20 €.“
„Zahlungsziel: 14 Tage netto. Bei Zahlung bis zum 19.09.2026: 3 % Skonto.“
Umsatzsteuerlich verlangt § 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG, dass eine Rechnung jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts enthält, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist. Eine Skontovereinbarung ist genau so eine Minderung. Der Hinweis auf der Rechnung ist damit nicht nur kaufmännisch sinnvoll, sondern Teil der Pflichtangaben.
Den konkreten Skontobetrag auszuweisen ist dagegen nicht erforderlich. Die Finanzverwaltung stellt ausdrücklich klar, dass eine Angabe wie „2 % Skonto bei Zahlung bis …“ den Anforderungen des § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG genügt und das Skonto weder mit dem Brutto- noch mit dem Nettobetrag beziffert werden muss (Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitt 14.5 Abs. 19). Empfehlenswert ist die Angabe trotzdem, weil sie Rückfragen und falsche Abzüge verhindert. Alle weiteren Pflichtangaben finden Sie unter Rechnung schreiben.
Lohnt sich Skonto? Der effektive Jahreszins
Skonto ist für den Rechnungsteller teuer und für den zahlenden Kunden meist ein sehr gutes Geschäft. Sichtbar wird das über den effektiven Jahreszins:
Effektivzins in % p. a. = Skontosatz × 360 ÷ (Zahlungsziel in Tagen − Skontofrist in Tagen)
Das ist die kaufmännische Näherungsformel mit dem 360-Tage-Jahr, keine gesetzliche Vorgabe. Sie unterschätzt den echten Zinseffekt leicht, reicht für die Entscheidung im Alltag aber vollkommen aus.
Beispiel: 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen, sonst 30 Tage netto. 2 × 360 ÷ (30 − 10) = 36 % p. a. Der Kunde bekommt für 20 Tage früheres Zahlen eine Rendite von 36 % im Jahr. Fast jeder Kontokorrentkredit ist günstiger, deshalb lohnt es sich für den Kunden praktisch immer, Skonto zu ziehen.
| Vereinbarung | Rechnung | Effektivzins p. a. |
|---|---|---|
| 2 % / 10 Tage, 30 Tage netto | 2 × 360 ÷ 20 | 36,0 % |
| 3 % / 10 Tage, 30 Tage netto | 3 × 360 ÷ 20 | 54,0 % |
| 2 % / 14 Tage, 30 Tage netto | 2 × 360 ÷ 16 | 45,0 % |
| 2 % / 10 Tage, 60 Tage netto | 2 × 360 ÷ 50 | 14,4 % |
Für den Rechnungsteller heißt das umgekehrt: Skonto ist eine der teuersten Finanzierungsformen überhaupt. Es lohnt sich vor allem dann, wenn Sie damit lange Zahlungsziele spürbar verkürzen oder Mahnaufwand und Zahlungsausfälle vermeiden.
Skonto oder Rabatt: Der Unterschied
Beide mindern den Preis, aber sie knüpfen an verschiedene Bedingungen an:
| Merkmal | Skonto | Rabatt |
|---|---|---|
| Bedingung | schnelle Zahlung innerhalb einer Frist | Menge, Kundenstatus, Aktion |
| Zeitpunkt | nach Rechnungsstellung, bei Zahlung | vor oder bei Rechnungsstellung |
| Auf der Rechnung | als Hinweis mit Frist und Satz | meist bereits im Rechnungsbetrag verrechnet |
| Sicher? | erst mit fristgerechter Zahlung | steht von Anfang an fest |
Beide sind Entgeltminderungen im Sinne von § 17 Abs. 1 UStG. Der Unterschied liegt im Zeitpunkt: Ein Rabatt ist meist schon im ausgewiesenen Nettobetrag enthalten, Skonto entsteht erst mit der Zahlung.
Skonto in der Buchhaltung
Skonto wird nicht als eigene Preisänderung gebucht, sondern als nachträgliche Korrektur des Umsatzes und der Umsatzsteuer.
- Beim Rechnungsteller entsteht ein Skontoaufwand: Der Erlös und die abzuführende Umsatzsteuer werden im Zahlungsmonat gemindert.
- Beim Kunden entsteht ein Skontoertrag: Der Aufwand und der geltend gemachte Vorsteuerabzug werden im Zahlungsmonat gemindert.
In beiden Fällen ist der Zeitpunkt der Zahlung maßgeblich, nicht das Rechnungsdatum. Eine berichtigte Rechnung müssen Sie dafür nicht ausstellen, wenn die Skontovereinbarung bereits auf der ursprünglichen Rechnung steht.
Quellen
Häufige Fragen
Wie viel Prozent Skonto sind üblich?
Handelsüblich sind 2 % bis 3 % bei Zahlung innerhalb von 7 bis 14 Tagen, meist kombiniert mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen netto. Höhere Sätze kommen im Baugewerbe und im Großhandel vor. Eine gesetzliche Ober- oder Untergrenze gibt es nicht, der Satz ist frei vereinbar.
Wird Skonto vom Brutto- oder Nettobetrag abgezogen?
In der Praxis wird Skonto vom Bruttobetrag der Rechnung abgezogen, also inklusive Umsatzsteuer. Eine gesetzliche Vorgabe dazu gibt es nicht, maßgeblich ist die Vereinbarung. Da der Abzug das Entgelt mindert, sinkt die enthaltene Umsatzsteuer anteilig mit (§ 17 Abs. 1 UStG).
Muss ich als Rechnungsteller Skonto gewähren?
Nein. Skonto ist eine rein vertragliche Leistung und gesetzlich nirgends vorgeschrieben. Sie entscheiden selbst, ob Sie es anbieten. Ohne Vereinbarung im Angebot, im Vertrag oder auf der Rechnung darf der Kunde nichts abziehen. Zieht er trotzdem Skonto, bleibt der Restbetrag offen.
Was bedeutet „2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen“?
Zahlt der Kunde innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum, darf er 2 % vom Rechnungsbetrag abziehen. Bei 1.190,00 € brutto sind das 23,80 €, der Zahlbetrag beträgt dann 1.166,20 €. Nach Ablauf der 10 Tage ist der volle Betrag von 1.190,00 € fällig.
Mindert Skonto die Umsatzsteuer?
Ja. Skonto ist eine Entgeltminderung nach § 17 Abs. 1 UStG. Bei 1.190,00 € brutto und 2 % Skonto sinkt der Nettobetrag von 1.000,00 € auf 980,00 € und die Umsatzsteuer von 190,00 € auf 186,20 €. Rechnungsteller und Kunde korrigieren beide im Monat der Zahlung.
Kann der Kunde Skonto abziehen, wenn er zu spät zahlt?
Nein. Der Skontoabzug ist an die Einhaltung der Frist gebunden. Zahlt der Kunde später und zieht trotzdem ab, ist die Rechnung nur teilweise beglichen und der Differenzbetrag bleibt offen. Maßgeblich ist in der Regel der Zahlungseingang auf Ihrem Konto, nicht das Datum der Überweisung.
Wie rechne ich Skonto in Excel?
Steht der Bruttobetrag in A1 und der Skontosatz als Zahl in B1, ergibt =A1*B1/100 den Skontobetrag und =A1-A1*B1/100 den Zahlbetrag. Ist B1 als Prozent formatiert, entfällt die Division durch 100: =A1*B1 und =A1*(1-B1). Den geminderten Nettobetrag erhalten Sie mit =(A1-A1*B1/100)/1,19.