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Umsatzsteuer · Vorsteuer6 Min. Lesezeit

Vorsteuer: Was sie ist, wer sie abziehen darf und wie die Zahllast entsteht

Von Bardhyl Bytyqi & Armend BajramiAktualisiert am 09.09.2026

Kurz & knapp

Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer selbst auf seinen Eingangsrechnungen bezahlt. Er darf sie von der Umsatzsteuer abziehen, die er seinen eigenen Kunden berechnet hat (§ 15 UStG). Die Differenz aus beidem ist die Zahllast, die an das Finanzamt geht; ist die Vorsteuer höher, entsteht ein Vorsteuerüberhang und das Finanzamt erstattet den Unterschied. Kleinunternehmer nach § 19 UStG haben keinen Vorsteuerabzug.

Stand: September 2026. Alle Beispiele rechnen mit dem Regelsteuersatz von 19 % Umsatzsteuer.

Was ist Vorsteuer?

Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer selbst auf Eingangsrechnungen zahlt und vom Finanzamt zurückverlangen kann. Sie ist keine eigene Steuerart, sondern dieselbe Umsatzsteuer, nur aus der Perspektive des Käufers.

Das Prinzip dahinter ist der Kern des deutschen Umsatzsteuersystems: Die Steuer soll wirtschaftlich nur den Endverbraucher treffen. Unternehmen reichen sie in der Kette durch. Damit ein Unternehmen die von seinen Lieferanten gezahlte Umsatzsteuer nicht selbst trägt, darf es diese als Vorsteuer abziehen (§ 15 UStG).

Ein Beispiel in einem Satz: Kaufen Sie einen Laptop für 1.190,00 € brutto, stecken darin 190,00 € Umsatzsteuer. Diese 190,00 € sind Ihre Vorsteuer und Sie holen sie sich vom Finanzamt zurück.

Vorsteuer, Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer: die Begriffe

Die drei Begriffe bezeichnen wirtschaftlich dieselbe Steuer, unterscheiden sich aber in der Perspektive:

BegriffPerspektiveBeispiel
Umsatzsteuerdie Steuer, die Sie Ihren Kunden berechnen und abführenSie stellen 5.950,00 € brutto in Rechnung, davon 950,00 € Umsatzsteuer
Vorsteuerdie Steuer, die Sie selbst auf Eingangsrechnungen zahlenSie kaufen für 1.190,00 € brutto, davon 190,00 € Vorsteuer
Mehrwertsteuerumgangssprachlicher Oberbegriff, kein Begriff des UStG„inkl. 19 % MwSt“ auf dem Kassenbon

Begriffsabgrenzung, Stand: September 2026.

Im Gesetz kommt der Begriff Mehrwertsteuer nicht vor, dort heißt es durchgehend Umsatzsteuer. Ob eine Leistung mit 19 % oder 7 % besteuert wird, klärt der Ratgeber Mehrwertsteuer 7 oder 19 %.

Wie funktioniert der Vorsteuerabzug?

Den Vorsteuerabzug regelt § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG. Vier Voraussetzungen müssen zusammenkommen:

  1. Sie sind Unternehmer im Sinne des § 2 UStG und unterliegen der Regelbesteuerung.
  2. Die Leistung wurde für Ihr Unternehmen bezogen, also nicht privat.
  3. Es liegt eine ordnungsgemäße Rechnung vor, die die Pflichtangaben der §§ 14, 14a UStG enthält.
  4. Die Leistung wurde tatsächlich ausgeführt und die Rechnung liegt Ihnen vor.

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, gibt es keinen Vorsteuerabzug. Der häufigste Stolperstein in der Praxis ist Punkt 3: eine formal unvollständige Rechnung.

Die Vorsteuer wird nicht erstattet, sobald Sie bezahlen, sondern verrechnet. Sie melden sie in der Umsatzsteuervoranmeldung an und ziehen sie dort von Ihrer eigenen Umsatzsteuer ab.

Wie berechne ich die Zahllast?

Die Zahllast ist der Betrag, den Sie tatsächlich an das Finanzamt überweisen:

Zahllast = vereinnahmte Umsatzsteuer − abziehbare Vorsteuer

Ein vollständiges Monatsbeispiel:

PositionBruttoNettoSteueranteil
Ihre Ausgangsrechnungen5.950,00 €5.000,00 €950,00 € Umsatzsteuer
Ihr Laptopkauf1.190,00 €1.000,00 €190,00 € Vorsteuer
Zahllast760,00 €

Rechenbeispiel für einen Voranmeldungszeitraum mit 19 % Umsatzsteuer.

Sie führen also nicht 950,00 € ab, sondern 950,00 € − 190,00 € = 760,00 €.

Rechtlich steht dahinter § 16 Abs. 2 Satz 1 UStG: Von der berechneten Steuer sind die in den Besteuerungszeitraum fallenden abziehbaren Vorsteuerbeträge abzusetzen.

Ist die Vorsteuer höher als die Umsatzsteuer, wird die Zahllast negativ. Umgangssprachlich heißt das Vorsteuerüberhang, im amtlichen Vordruck steht dafür der Begriff Überschuss. Das Finanzamt erstattet den Unterschied. Typisch ist das in der Gründungsphase oder in Monaten mit großen Anschaffungen.

Netto, Brutto und Steueranteil müssen für jede Rechnung stimmen, sonst stimmt auch die Zahllast nicht. Mit dem Umsatzsteuer-Rechner von Mein MwSt-Rechner rechnen Sie beide Richtungen in Sekunden, und mit MwSt rausrechnen holen Sie den Steueranteil aus einem Bruttobetrag heraus.

Welche Rechnungen berechtigen zum Vorsteuerabzug?

Nur eine Rechnung, die den Anforderungen der §§ 14, 14a UStG genügt. Fehlt eine Pflichtangabe, kann das Finanzamt den Abzug streichen. Zu den Pflichtangaben zählen unter anderem Name und Anschrift beider Parteien, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistenden, Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Leistungszeitpunkt, Nettoentgelt, Steuersatz und Steuerbetrag. Die vollständige Liste finden Sie unter Rechnung schreiben.

Zwei wichtige Sonderfälle:

  • Kleinbetragsrechnung bis 250,00 € brutto. Nach § 33 UStDV reichen hier weniger Angaben: Name und Anschrift des Leistenden, Rechnungsdatum, Menge und Art der Leistung, Bruttoentgelt sowie der Steuersatz oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung. Eine Rechnungsnummer und die Angaben zum Leistungsempfänger sind nicht erforderlich.
  • Rechnung eines Kleinunternehmers. Aus ihr gibt es keinen Vorsteuerabzug, weil ein Kleinunternehmer nach § 19 UStG gar keine Umsatzsteuer ausweist. Wo keine Steuer ausgewiesen ist, kann auch keine abgezogen werden. Mehr dazu im Ratgeber Kleinunternehmerregelung.

Wird die Rechnung nach einer Skontozahlung gemindert, sinkt auch die abziehbare Vorsteuer anteilig (§ 17 Abs. 1 UStG). Die Details rechnet der Ratgeber Skonto durch.

Wann ist die Vorsteuer nicht abziehbar?

Drei Gruppen sind vom Abzug ausgenommen:

  • Private Aufwendungen. Alles, was nicht für das Unternehmen bezogen wurde, berechtigt nicht zum Abzug. Bei gemischt genutzten Gegenständen ist der unternehmerische Anteil maßgeblich.
  • Steuerfreie Ausgangsumsätze. Wer steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzugsrecht ausführt, etwa bestimmte Heilbehandlungen oder Vermietungen, kann die zugehörige Vorsteuer nicht abziehen (§ 15 Abs. 2 UStG).
  • Bestimmte nicht abziehbare Betriebsausgaben. § 15 Abs. 1a UStG schließt die Vorsteuer für Aufwendungen aus, für die einkommensteuerlich ein Abzugsverbot gilt, etwa Geschenke über der Freigrenze oder Aufwendungen der privaten Lebensführung.

Ein verbreiteter Irrtum betrifft Bewirtungskosten: Einkommensteuerlich sind nur 70 % der angemessenen Bewirtungsaufwendungen als Betriebsausgabe abziehbar. Umsatzsteuerlich bleibt die Vorsteuer davon unberührt und ist in voller Höhe abziehbar, sofern die Bewirtung angemessen und ordnungsgemäß nachgewiesen ist. Die 70/30-Aufteilung gilt also nicht für die Vorsteuer.

Vorsteuer bei Reverse Charge und Import

Beim Reverse-Charge-Verfahren schuldet nicht der Leistende, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer (§ 13b UStG). Der Empfänger meldet diese Steuer an und zieht sie zugleich als Vorsteuer ab, sofern er zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Unterm Strich ergibt sich dann eine Belastung von null.

Beispiel: Sie beziehen für 100,00 € netto Werbeleistungen von einem Anbieter aus dem Ausland. Sie melden 19,00 € Umsatzsteuer nach § 13b UStG an und ziehen dieselben 19,00 € als Vorsteuer ab. Zahllast aus diesem Vorgang: 0,00 €. Die Anmeldung ist trotzdem Pflicht.

Beim Import aus einem Drittland gilt Vergleichbares: Die vom Zoll erhobene Einfuhrumsatzsteuer ist nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG als Vorsteuer abziehbar.

Vorsteuer in der Umsatzsteuervoranmeldung

In der Umsatzsteuervoranmeldung tragen Sie Ausgangsumsätze und abziehbare Vorsteuerbeträge getrennt ein. Im amtlichen Vordruck für 2026 sind vor allem zwei Kennzahlen relevant:

KennzahlInhaltGrundlage
66Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG
67Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG
62Entstandene Einfuhrumsatzsteuer§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG

Kennzahlen für die Vorsteuer im Vordruck zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026.

Maßgeblich für den Zeitpunkt ist der Voranmeldungszeitraum, in dem sowohl die Leistung ausgeführt wurde als auch die ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Kommt die Rechnung später, gehört die Vorsteuer in den späteren Zeitraum, nicht rückwirkend in den Monat der Leistung.

Haben Sie eine Vorsteuer vergessen, korrigieren Sie das über die Jahreserklärung oder eine berichtigte Voranmeldung. Möglich ist das, solange die steuerliche Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Quellen

Häufige Fragen

Ist Vorsteuer dasselbe wie Umsatzsteuer?

Wirtschaftlich ja, es ist dieselbe Steuer aus zwei Blickwinkeln. Umsatzsteuer nennt man sie, wenn Sie sie Ihren Kunden berechnen und abführen. Vorsteuer heißt sie, wenn Sie sie selbst auf einer Eingangsrechnung bezahlen und vom Finanzamt zurückholen. Die Differenz beider Beträge ist Ihre Zahllast.

Wer darf Vorsteuer abziehen?

Nur Unternehmer im Sinne des § 2 UStG, die der Regelbesteuerung unterliegen, die Leistung für ihr Unternehmen beziehen und eine ordnungsgemäße Rechnung nach §§ 14, 14a UStG besitzen (§ 15 Abs. 1 UStG). Kleinunternehmer nach § 19 UStG und Privatpersonen sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.

Kann ich Vorsteuer ohne Rechnung geltend machen?

Grundsätzlich nein. Eine Rechnung mit allen Pflichtangaben nach §§ 14, 14a UStG ist materielle Voraussetzung des Vorsteuerabzugs. Bei Beträgen bis 250,00 € brutto genügt eine Kleinbetragsrechnung mit reduzierten Angaben nach § 33 UStDV. Ein bloßer Kontoauszug oder Zahlungsbeleg reicht dagegen nicht aus.

Was ist ein Vorsteuerüberhang?

Ein Vorsteuerüberhang entsteht, wenn Ihre abziehbare Vorsteuer höher ist als die vereinnahmte Umsatzsteuer. Die Zahllast wird dann negativ und das Finanzamt erstattet Ihnen die Differenz. Typisch ist das in der Gründungsphase oder in Monaten mit hohen Investitionen, etwa nach dem Kauf von Geräten oder Fahrzeugen.

Bekomme ich als Kleinunternehmer Vorsteuer zurück?

Nein. Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, weist selbst keine Umsatzsteuer aus und hat im Gegenzug keinen Vorsteuerabzug. Die gezahlte Umsatzsteuer auf Einkäufe ist für Sie damit ein echter Kostenfaktor. Wer viel investiert, sollte den Verzicht auf die Regelung durchrechnen.

Kann ich Vorsteuer aus einer Kleinunternehmer-Rechnung ziehen?

Nein. Auf einer Rechnung nach § 19 UStG ist keine Umsatzsteuer ausgewiesen, also kann auch keine abgezogen werden. Weist ein Kleinunternehmer versehentlich Umsatzsteuer aus, schuldet er sie zwar nach § 14c UStG, dem Empfänger steht daraus aber trotzdem kein Vorsteuerabzug zu.

Wie wirkt sich Skonto auf die Vorsteuer aus?

Zieht der Kunde Skonto, mindert sich das Entgelt und damit die Umsatzsteuer anteilig (§ 17 Abs. 1 UStG). Der Leistungsempfänger muss seinen Vorsteuerabzug entsprechend kürzen. Bei 1.190,00 € brutto und 2 % Skonto sinkt die abziehbare Vorsteuer von 190,00 € auf 186,20 €, wirksam im Monat der Zahlung.

Wie lange kann ich Vorsteuer rückwirkend abziehen?

Die Vorsteuer gehört in den Voranmeldungszeitraum, in dem Leistung und ordnungsgemäße Rechnung zusammen vorliegen. Wurde sie übersehen, lässt sie sich über die Umsatzsteuerjahreserklärung oder eine berichtigte Voranmeldung nachholen, solange die steuerliche Festsetzungsfrist für das betreffende Jahr noch nicht abgelaufen ist.

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