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Rechnung schreiben ohne Gewerbe: Was Privatpersonen beachten müssen

Von Bardhyl Bytyqi & Armend BajramiAktualisiert am 29.05.20262 Min. Lesezeit

Kurz & knapp

Ja, auch ohne Gewerbe dürfen Sie eine Rechnung schreiben, etwa als Privatperson für einen gelegentlichen Verkauf oder eine einmalige Leistung. Pflicht sind Name und Anschrift beider Seiten, das Datum sowie Menge und Art der Leistung. Umsatzsteuer weisen Sie nicht aus. Wird die Tätigkeit regelmäßig und mit Gewinnabsicht, müssen Sie ein Gewerbe oder eine selbstständige Tätigkeit anmelden.

Darf ich ohne Gewerbe eine Rechnung schreiben?

Ja. Eine Rechnung ist kein Dokument, das Unternehmen vorbehalten ist. Auch Privatpersonen dürfen für einen gelegentlichen Verkauf oder eine einmalige Leistung eine Rechnung ausstellen, etwa beim Verkauf gebrauchter Möbel oder für einmalige Gartenarbeit.

Entscheidend ist, dass es sich um ein privates, gelegentliches Geschäft handelt und nicht um eine dauerhafte, auf Gewinn ausgerichtete Tätigkeit.

Pflichtangaben auf einer Rechnung ohne Gewerbe

Eine Privatrechnung ist einfacher als eine Unternehmensrechnung nach § 14 UStG. Diese Angaben sollten aber enthalten sein:

  • Name und Anschrift des Ausstellers (Sie)
  • Name und Anschrift des Empfängers
  • Datum der Rechnung bzw. der Leistung
  • Menge und Art der gelieferten Ware oder Leistung
  • Betrag in einer Summe
  • ein kurzer Hinweis, dass keine Umsatzsteuer berechnet wird

Eine Steuernummer oder USt-IdNr. brauchen Sie als Privatperson nicht anzugeben. Eine fortlaufende Rechnungsnummer ist nicht zwingend.

Umsatzsteuer: Warum keine MwSt?

Als Privatperson sind Sie kein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und weisen daher keine Umsatzsteuer aus. Verwechseln Sie das nicht mit der Kleinunternehmer-Rechnung: Ein Kleinunternehmer ist unternehmerisch tätig, verzichtet aber nach § 19 UStG auf den Ausweis der Umsatzsteuer. Beide weisen keine MwSt aus, aber aus unterschiedlichen Gründen.

Wann wird aus privat ein Gewerbe?

Sobald Sie regelmäßig, nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht tätig werden, gilt das nicht mehr als privat. Dann müssen Sie in der Regel ein Gewerbe anmelden oder eine selbstständige bzw. freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen.

Typische Anzeichen sind wiederkehrende Verkäufe, aktives Anbieten von Leistungen oder ein planmäßiger Einkauf zum Weiterverkauf. Wo genau die Grenze liegt, hängt vom Einzelfall ab. Dieser Ratgeber ist keine Steuerberatung; im Zweifel klärt das Ihr Finanzamt oder eine Steuerberaterin bzw. ein Steuerberater.

Rechnung ohne Gewerbe erstellen

Am schnellsten schreiben Sie Ihre Rechnung mit dem kostenlosen Rechnungsgenerator: Angaben eintragen, als PDF herunterladen, fertig. Wenn Sie lieber mit Word oder Excel arbeiten, finden Sie passende Muster unter Rechnungsvorlagen.

Häufige Fragen

Darf ich als Privatperson eine Rechnung stellen?

Ja. Für gelegentliche, private Geschäfte dürfen Sie ohne Gewerbe eine Rechnung schreiben, zum Beispiel beim Verkauf gebrauchter Gegenstände oder einer einmaligen Leistung. Wird die Tätigkeit regelmäßig und gewinnorientiert, ist eine Anmeldung nötig.

Muss ich auf einer Rechnung ohne Gewerbe Umsatzsteuer ausweisen?

Nein. Als Privatperson sind Sie kein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und weisen keine Umsatzsteuer aus. Ein kurzer Hinweis, dass keine MwSt berechnet wird, ist sinnvoll.

Welche Angaben muss die Rechnung enthalten?

Name und Anschrift von Aussteller und Empfänger, das Datum, Menge und Art der Leistung oder Ware sowie den Betrag. Eine Steuernummer oder fortlaufende Rechnungsnummer ist für eine reine Privatrechnung nicht erforderlich.

Ab wann brauche ich ein Gewerbe?

Sobald Sie regelmäßig, nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht tätig werden. Einmalige oder seltene Privatverkäufe bleiben gewerbefrei; wiederkehrende Verkäufe oder aktiv angebotene Leistungen erfordern in der Regel eine Anmeldung.

Was ist der Unterschied zu einer Kleinunternehmer-Rechnung?

Ein Kleinunternehmer ist unternehmerisch tätig und angemeldet, weist aber nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer aus. Eine Privatperson ohne Gewerbe ist gar kein Unternehmer. Beide Rechnungen enthalten keine MwSt, aus unterschiedlichen Gründen.

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