Wer darf in Deutschland steuerlich beraten?
Geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen dürfen nach § 2 Abs. 1 Steuerberatungsgesetz (StBerG) nur Personen und Vereinigungen leisten, die dazu befugt sind. Unbeschränkt befugt sind nach § 3 StBerG vor allem Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie ihre Berufsausübungsgesellschaften.
Die Regel aus § 2 Abs. 1 StBerG gilt auch für unentgeltliche und nebenberufliche Hilfe. Lohnsteuerhilfevereine sind nach § 4 Abs. 3 StBerG ausgeschlossen, sobald ein Mitglied Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt oder umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführt. Ausgenommen sind voll steuerfreie Einnahmen, etwa aus einer Übungsleitertätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG. Für Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer bleibt damit in der Regel der Steuerberater oder die Steuerberatungsgesellschaft.
Wie Kleinunternehmer die Umsatzsteuer selbst im Blick behalten, erklärt der Ratgeber zur Kleinunternehmerregelung 2026.
Was darf ein Buchhaltungsbüro, was nur ein Steuerberater?
Ein Buchhaltungsbüro darf nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG Kontenpläne anlegen, laufende Geschäftsvorfälle buchen, die laufende Lohnabrechnung erstellen und die Lohnsteuer-Anmeldung fertigen. Die verantwortliche Person braucht dafür eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung und mindestens drei Jahre Praxis im Buchhaltungswesen mit mindestens 16 Wochenstunden.
Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen stehen nicht auf dieser Liste. Sie bleiben den nach § 3 StBerG befugten Personen vorbehalten. Wer Hilfe bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung braucht, wählt deshalb einen Steuerberater und kein Buchhaltungsbüro.
Was kostet ein Steuerberater?
Das Honorar eines Steuerberaters richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), soweit nichts anderes vereinbart ist (§ 1 Abs. 1 StBVV). Seit dem 1. Juli 2025 beträgt die Zeitgebühr 16,50 € bis 41,00 € je angefangene Viertelstunde (§ 13 Satz 2 StBVV); zuvor waren es 30 bis 75 € je angefangene halbe Stunde.
Gebühren nach der StBVV, Stand: Oktober 2026:
| Leistung | Gebühr | Grundlage |
|---|
| Zeitgebühr | 16,50 € bis 41,00 € je angefangene Viertelstunde | § 13 StBVV |
| Erstberatung für Verbraucher | höchstens 190,00 € | § 21 Abs. 1 Satz 2 StBVV |
| Laufende Buchführung | 2/10 bis 12/10 der vollen Gebühr nach Tabelle C, monatlich | § 33 Abs. 1 StBVV |
| Umsatzsteuer auf das Honorar | 19 % zusätzlich, außer der Steuerberater ist Kleinunternehmer | § 15 StBVV |
Beispiel für eine Stunde Beratung nach Zeitgebühr: 4 × 16,50 € = 66,00 € bis 4 × 41,00 € = 164,00 € netto. Mit 19 % Umsatzsteuer sind das 78,54 € bis 195,16 € brutto.
Eine von der Verordnung abweichende Vergütung muss in Textform vereinbart werden (§ 4 Abs. 1 StBVV). Eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung ist nur in außergerichtlichen Angelegenheiten zulässig und muss in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko stehen (§ 4a StBVV). Den Bruttobetrag eines Honorars rechnen Sie mit dem MwSt-Rechner nach.
Wie prüfe ich, ob jemand wirklich Steuerberater ist?
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) führt nach § 86b Abs. 1 StBerG ein elektronisches Gesamtverzeichnis aller Mitglieder der Steuerberaterkammern. Es ist öffentlich unter steuerberaterverzeichnis.berufs-org.de abrufbar.
Das amtliche Steuerberaterverzeichnis enthält nach § 86b Abs. 2 Nr. 1 StBerG unter anderem den Namen, den Zeitpunkt der Bestellung, die zuständige Steuerberaterkammer, die Anschrift der beruflichen Niederlassung und bestehende Berufs- oder Vertretungsverbote. Dieses Verzeichnis ersetzt die Prüfung dort nicht: Es ordnet Kanzleien nach Stadt, Schwerpunkt und Sprache und verlinkt auf die Website der Kanzlei.
Welche Steuerberaterkammer ist zuständig?
Zuständig ist die Steuerberaterkammer, in deren Bezirk der Steuerberater seine berufliche Niederlassung hat (§ 73 Abs. 1 StBerG). In Deutschland gibt es 21 Steuerberaterkammern; zusammen bilden sie die Bundessteuerberaterkammer (§ 85 Abs. 1 StBerG).
Am 1. Januar 2026 hatten die Steuerberaterkammern 105.953 Mitglieder (BStBK-Berufsstatistik 2025). Die größte ist die Steuerberaterkammer München mit 13.812 Berufsangehörigen, die kleinste die Steuerberaterkammer Bremen mit 913. Von 53.932 Steuerberaterpraxen waren 36.167 Einzelpraxen, das sind 67,1 %. Welche Kammer für eine Stadt zuständig ist, steht auf jeder Stadtseite dieses Verzeichnisses.
Wie wähle ich den passenden Steuerberater aus?
- Wählen Sie eine Kanzlei, deren Schwerpunkt zu Ihrer Situation passt, etwa Existenzgründung, Freiberufler oder E-Commerce.
- Prüfen Sie die Bestellung im amtlichen Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer.
- Fragen Sie im Erstgespräch nach dem Honorar und lassen Sie sich eine abweichende Vergütung in Textform bestätigen (§ 4 Abs. 1 StBVV).
- Klären Sie, wie Sie Belege übergeben: digital, per Upload oder als Papierordner.
- Achten Sie auf die Beratungssprache, wenn Sie Steuerfragen lieber auf Englisch oder in einer anderen Sprache besprechen.
Vor dem ersten Termin hilft es, die eigenen Zahlen zu kennen. Der Rechnungsgenerator und der MwSt-Rechner von Mein MwSt-Rechner bereiten die Werte vor, nach denen Ihr Steuerberater fragen wird.
So entsteht dieses Verzeichnis
Jeder Eintrag beruht auf der eigenen Website der Kanzlei. Name, Anschrift, Telefon und E-Mail stammen aus dem Impressum, die Schwerpunkte aus der Leistungsbeschreibung der Kanzlei. Das Datum der letzten Prüfung steht auf jeder Kanzleiseite.
Einträge mit dem Hinweis „Vom Inhaber bestätigt“ hat die Kanzlei selbst geprüft. Alle anderen Einträge stammen aus öffentlich zugänglichen Angaben. Innerhalb einer Stadt stehen bestätigte Einträge zuerst, danach folgt die alphabetische Reihenfolge. Kanzleien können ihre Angaben über das Formular auf ihrer Profilseite ändern, bestätigen oder entfernen lassen.