Büsch & Neugebauer Steuerberatungsgesellschaft mbH
Steuerberatungsgesellschaft80469 Isarvorstadt
Steuerberatungsgesellschaft in München-Isarvorstadt für KMU, Freiberufler und Privatpersonen.
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Steuerberater-Verzeichnis · Bayern
In München listet Mein MwSt-Rechner 96 Steuerkanzleien und Steuerberatungsgesellschaften, zuletzt geprüft am 14. Oktober 2026. Steuerberater mit Niederlassung in München gehören der Steuerberaterkammer München an. Die Gewerbesteuer erhebt München 2026 mit einem Hebesatz von 490 %; Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer.
4 Kanzleien in München
Steuerberatungsgesellschaft80469 Isarvorstadt
Steuerberatungsgesellschaft in München-Isarvorstadt für KMU, Freiberufler und Privatpersonen.
Steuerkanzlei81369 Sendling
Steuerkanzlei in München-Sendling für Mittelstand, Heilberufe, Handwerk, Gastronomie und Agenturen.
Steuerkanzlei81375 Großhadern
Steuerkanzlei in München-Großhadern für Privatpersonen, Unternehmen, Gründer, Freiberufler, Heilberufe und Kreative.
Steuerkanzlei80796 Schwabing
Steuerkanzlei in München-Schwabing für kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler, Medienschaffende und Privatpersonen.
Die Landeshauptstadt München erhebt die Gewerbesteuer 2026 wie seit 1997 mit einem Hebesatz von 490 % (Quelle: Landeshauptstadt München). Gewerbesteuer zahlen nur Gewerbetreibende; Freiberufler nach § 18 EStG zahlen keine Gewerbesteuer. Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhalten nach § 11 Abs. 1 GewStG einen Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag. Der Hebesatz wird auf den Steuermessbetrag angewendet, der 3,5 % des Gewerbeertrags nach Abzug des Freibetrags beträgt. Beispiel für einen Einzelunternehmer in München mit 50.000 € Gewerbeertrag: (50.000 € − 24.500 €) × 3,5 % × 490 % = 4.373,25 € Gewerbesteuer.
Steuerberater mit Niederlassung in München gehören der Steuerberaterkammer München an. Ob jemand als Steuerberater bestellt ist, zeigt das amtliche Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer. Laut Gewerbeanzeigenstatistik der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gab es 2025 in München 15.350 Gewerbeanmeldungen und 10.245 Gewerbeabmeldungen.
Steuerliche Eckdaten für München, Stand 2026
Rechenweg: (50.000 € − 24.500 € Freibetrag nach § 11 Abs. 1 GewStG) × 3,5 % Steuermesszahl × 490 % Hebesatz = 4.373,25 €. Nach § 35 EStG mindert das Vierfache des Messbetrags die Einkommensteuer, sodass rund 803,25 € als Mehrbelastung bleiben.
So viele der 96 Kanzleien in München nennen den jeweiligen Schwerpunkt auf ihrer Website. Ein Klick filtert die Liste.
München erhebt die Gewerbesteuer 2026 mit einem Hebesatz von 490 %. Ein Einzelunternehmer mit 50.000 € Gewerbeertrag zahlt (50.000 € − 24.500 € Freibetrag) × 3,5 % × 490 % = 4.373,25 €. Nach § 35 EStG wird das Vierfache des Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet; rund 803,25 € bleiben als Mehrbelastung.
Steuerberater mit beruflicher Niederlassung in München sind Mitglied der Steuerberaterkammer München. Zuständig ist nach § 73 Abs. 1 StBerG die Kammer, in deren Bezirk die Niederlassung liegt. Die Mitgliedschaft lässt sich im amtlichen Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer prüfen.
Das Verzeichnis listet 96 Steuerkanzleien und Steuerberatungsgesellschaften in München, jeweils mit dem Impressum der eigenen Website abgeglichen. Es ist eine geprüfte Auswahl und keine vollständige Liste; das amtliche Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer enthält alle bestellten Steuerberater.
Ja. 14 Kanzleien in München geben auf ihrer Website an, auch auf Englisch zu beraten. Mit dem Sprachfilter über der Liste zeigen Sie nur diese Kanzleien an; die Beratungssprache bestätigen Sie am besten im ersten Gespräch.
Die Gebühren regelt die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) bundesweit einheitlich, in München gelten also dieselben Regeln wie überall in Deutschland. Die Zeitgebühr beträgt 16,50 € bis 41,00 € je angefangene Viertelstunde (§ 13 StBVV), die Erstberatung für Verbraucher höchstens 190,00 € (§ 21 StBVV), jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.
Nein. Freiberufler mit Einkünften aus selbständiger Arbeit nach § 18 EStG zahlen keine Gewerbesteuer, weder in München noch anderswo. Gewerbesteuer betrifft nach § 2 Abs. 1 GewStG nur Gewerbebetriebe; Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen zuerst einen Freibetrag von 24.500 € ab (§ 11 Abs. 1 GewStG).
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