Die Landeshauptstadt München erhebt die Gewerbesteuer 2026 wie seit 1997 mit einem Hebesatz von 490 % (Quelle: Landeshauptstadt München). Gewerbesteuer zahlen nur Gewerbetreibende; Freiberufler nach § 18 EStG zahlen keine Gewerbesteuer. Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhalten nach § 11 Abs. 1 GewStG einen Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag. Der Hebesatz wird auf den Steuermessbetrag angewendet, der 3,5 % des Gewerbeertrags nach Abzug des Freibetrags beträgt. Beispiel für einen Einzelunternehmer in München mit 50.000 € Gewerbeertrag: (50.000 € − 24.500 €) × 3,5 % × 490 % = 4.373,25 € Gewerbesteuer.
Steuerberater mit Niederlassung in München gehören der Steuerberaterkammer München an. Ob jemand als Steuerberater bestellt ist, zeigt das amtliche Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer. Laut Gewerbeanzeigenstatistik der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gab es 2025 in München 15.350 Gewerbeanmeldungen und 10.245 Gewerbeabmeldungen.
Rechenweg: (50.000 € − 24.500 € Freibetrag nach § 11 Abs. 1 GewStG) × 3,5 % Steuermesszahl × 490 % Hebesatz = 4.373,25 €. Nach § 35 EStG mindert das Vierfache des Messbetrags die Einkommensteuer, sodass rund 803,25 € als Mehrbelastung bleiben.