Anlahr & Madeja Partnerschaftsgesellschaft
Steuerkanzlei
Steuerberater-Partnerschaft in Moers für kleinere und größere Unternehmen sowie Privatpersonen.
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Steuerberater-Verzeichnis · Nordrhein-Westfalen
In Moers listet Mein MwSt-Rechner 11 Steuerkanzleien und Steuerberatungsgesellschaften, zuletzt geprüft am 15. Oktober 2026. Steuerberater mit Niederlassung in Moers gehören der Steuerberaterkammer Düsseldorf an. Die Gewerbesteuer erhebt Moers 2026 mit einem Hebesatz von 495 %; Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer.
8 Kanzleien in Moers
Steuerkanzlei
Steuerberater-Partnerschaft in Moers für kleinere und größere Unternehmen sowie Privatpersonen.
Steuerberater-Partnerschaft in Moers für Ärzte, Zahnärzte und Heilberufe sowie Selbständige und Existenzgründer.
Steuerberatungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft in Moers für mittelständische Familienunternehmen mit Schwerpunkt BWA und Nettolohnoptimierung.
Steuerkanzlei47447 Schwafheim
Steuerberater-Partnerschaft in Moers-Schwafheim für kleine und mittelständische Unternehmen verschiedener Rechtsformen.
Steuerkanzlei47445 Repelen
Steuerkanzlei in Moers-Repelen für Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer.
Steuerkanzlei
Steuerkanzlei in Moers für kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen mit Schwerpunkt Heilberufe.
Steuerberatungsgesellschaft47445 Genend
Steuerberatungsgesellschaft in Moers-Genend für mittelständische Unternehmen, Heilberufe und Privatpersonen mit Schwerpunkt GmbH-Beratung.
Steuerberatungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft in Moers für Ärzte, Zahnärzte, Pflege und Apotheken sowie mittelständische Unternehmen.
Die Stadt Moers erhebt die Gewerbesteuer 2026 mit einem Hebesatz von 495 % (Quelle: DIHK-Hebesatzumfrage 2026, Stand 1. Juli 2026). Gewerbesteuer zahlen nur Gewerbetreibende; Freiberufler nach § 18 EStG zahlen keine Gewerbesteuer. Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhalten nach § 11 Abs. 1 GewStG einen Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag. Der Hebesatz wird auf den Steuermessbetrag angewendet, der 3,5 % des Gewerbeertrags nach Abzug des Freibetrags beträgt. Beispiel für einen Einzelunternehmer in Moers mit 50.000 € Gewerbeertrag: (50.000 € − 24.500 €) × 3,5 % × 495 % = 4.417,88 € Gewerbesteuer.
Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer von Einzelunternehmern und Personengesellschaftern um das Vierfache des Steuermessbetrags. Bei einem Hebesatz von 495 % bleiben im Beispiel 847,88 € als echte Mehrbelastung, sofern die Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte hoch genug ist. Kapitalgesellschaften wie die GmbH erhalten weder Freibetrag noch Anrechnung.
Steuerberater mit Niederlassung in Moers gehören der Steuerberaterkammer Düsseldorf an. Ob jemand als Steuerberater bestellt ist, zeigt das amtliche Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer.
Steuerliche Eckdaten für Moers, Stand 2026
Rechenweg: (50.000 € − 24.500 € Freibetrag nach § 11 Abs. 1 GewStG) × 3,5 % Steuermesszahl × 495 % Hebesatz = 4.417,88 €. Nach § 35 EStG mindert das Vierfache des Messbetrags die Einkommensteuer, sodass rund 847,88 € als Mehrbelastung bleiben.
So viele der 11 Kanzleien in Moers nennen den jeweiligen Schwerpunkt auf ihrer Website. Ein Klick filtert die Liste.
Moers erhebt die Gewerbesteuer 2026 mit einem Hebesatz von 495 %. Ein Einzelunternehmer mit 50.000 € Gewerbeertrag zahlt (50.000 € − 24.500 € Freibetrag) × 3,5 % × 495 % = 4.417,88 €. Nach § 35 EStG wird das Vierfache des Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet; rund 847,88 € bleiben als Mehrbelastung.
Steuerberater mit beruflicher Niederlassung in Moers sind Mitglied der Steuerberaterkammer Düsseldorf. Zuständig ist nach § 73 Abs. 1 StBerG die Kammer, in deren Bezirk die Niederlassung liegt. Die Mitgliedschaft lässt sich im amtlichen Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer prüfen.
Das Verzeichnis listet 11 Steuerkanzleien und Steuerberatungsgesellschaften in Moers, jeweils mit dem Impressum der eigenen Website abgeglichen. Es ist eine geprüfte Auswahl und keine vollständige Liste; das amtliche Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer enthält alle bestellten Steuerberater.
Die Gebühren regelt die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) bundesweit einheitlich, in Moers gelten also dieselben Regeln wie überall in Deutschland. Die Zeitgebühr beträgt 16,50 € bis 41,00 € je angefangene Viertelstunde (§ 13 StBVV), die Erstberatung für Verbraucher höchstens 190,00 € (§ 21 StBVV), jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.
Nein. Freiberufler mit Einkünften aus selbständiger Arbeit nach § 18 EStG zahlen keine Gewerbesteuer, weder in Moers noch anderswo. Gewerbesteuer betrifft nach § 2 Abs. 1 GewStG nur Gewerbebetriebe; Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen zuerst einen Freibetrag von 24.500 € ab (§ 11 Abs. 1 GewStG).
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