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Steuerberater-Verzeichnis · Rheinland-Pfalz

Steuerberater in Koblenz

Von Bardhyl Bytyqi & Armend BajramiZuletzt aktualisiert:
Kurz & knapp

In Koblenz listet Mein MwSt-Rechner 10 Steuerkanzleien und Steuerberatungsgesellschaften, zuletzt geprüft am 15. Oktober 2026. Steuerberater mit Niederlassung in Koblenz gehören der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz an. Die Gewerbesteuer erhebt Koblenz 2026 mit einem Hebesatz von 440 %; Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer.

Kanzleien
10
Hebesatz 2026
440 %
Einwohner
113.020
Zuletzt geprüft
15. Oktober 2026

Alle 10 Steuerkanzleien in Koblenz

8 Kanzleien in Koblenz

  • Steuerberatungsgesellschaft in Koblenz für Unternehmer, Freiberufler und Privatpersonen mit Schwerpunkt Jahresabschlüsse, Lohnabrechnung einschließlich Baulohn und betriebswirtschaftliche Beratung.

    • KMU & Mittelstand
    • Freiberufler
    • Privatpersonen
    • +3
  • Steuerberatungsgesellschaft in Koblenz für Privatpersonen, Unternehmer, GmbHs und Existenzgründer mit Schwerpunkt digitale Buchhaltung, Gründungsberatung, Unternehmensnachfolge und Testamentsvollstreckung.

    • Existenzgründung
    • KMU & Mittelstand
    • Privatpersonen
    • +2
  • Prof. Dr. Baedorf

    Steuerkanzlei

    Steuerkanzlei in Koblenz für kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen mit Schwerpunkt digitale Finanz- und Lohnbuchhaltung, Unternehmensnachfolge und Unternehmensbewertung.

    • KMU & Mittelstand
    • Freiberufler
    • Privatpersonen
    • +3
  • Steuerberatungsgesellschaft in Koblenz für Privatpersonen und Unternehmen aller Rechtsformen und Branchen mit Schwerpunkt Unternehmensnachfolge, Umstrukturierung und Bewertungen für die Erbschaft- und Schenkungsteuer.

    • KMU & Mittelstand
    • Privatpersonen
    • Finanzbuchhaltung
    • +2
  • Steuerberatungsgesellschaft in Koblenz für mittelständische Unternehmen, Handelsunternehmen, Freiberufler, Handwerker und Privatpersonen mit Schwerpunkt betriebswirtschaftliche Beratung, Sanierung und Nachfolgeplanung.

    • KMU & Mittelstand
    • Freiberufler
    • Handwerk
    • +3
  • Steuerkanzlei in Koblenz für inhabergeführte Unternehmen und die mit ihnen verbundenen Privatpersonen mit Schwerpunkt Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung, Jahresabschlüsse und digitale Zusammenarbeit über DATEV.

    • KMU & Mittelstand
    • Privatpersonen
    • Finanzbuchhaltung
    • +2
  • Steuerkanzlei in Koblenz für Apotheker und Heilberufe, inhabergeführte Unternehmen und Privatpersonen mit Schwerpunkt Buchhaltung, Jahresabschlüsse, Steuergestaltung sowie Schenkungs- und Erbfolgeregelungen.

    • Heilberufe
    • Freiberufler
    • KMU & Mittelstand
    • +3
  • Steuerberatungsgesellschaft in Koblenz für Insolvenzverwaltungskanzleien mit Schwerpunkt Steuerfragen in Sanierungs- und Insolvenzverfahren, insolvenzrechtliche Buchhaltung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen.

    • Finanzbuchhaltung
    • Jahresabschluss & EÜR
    • Digitale Buchhaltung

Gewerbesteuer und Steuerberaterkammer in Koblenz

Die Stadt Koblenz erhebt die Gewerbesteuer 2026 mit einem Hebesatz von 440 % (Quelle: Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz, Oktober 2026). Gewerbesteuer zahlen nur Gewerbetreibende; Freiberufler nach § 18 EStG zahlen keine Gewerbesteuer. Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhalten nach § 11 Abs. 1 GewStG einen Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag. Der Hebesatz wird auf den Steuermessbetrag angewendet, der 3,5 % des Gewerbeertrags nach Abzug des Freibetrags beträgt. Beispiel für einen Einzelunternehmer in Koblenz mit 50.000 € Gewerbeertrag: (50.000 € − 24.500 €) × 3,5 % × 440 % = 3.927,00 € Gewerbesteuer.

Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer von Einzelunternehmern und Personengesellschaftern um das Vierfache des Steuermessbetrags. Bei einem Hebesatz von 440 % bleiben im Beispiel 357,00 € als echte Mehrbelastung, sofern die Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte hoch genug ist. Kapitalgesellschaften wie die GmbH erhalten weder Freibetrag noch Anrechnung.

Steuerberater mit Niederlassung in Koblenz gehören der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz an. Ob jemand als Steuerberater bestellt ist, zeigt das amtliche Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer.

Steuerliche Eckdaten für Koblenz, Stand 2026

Bundesland
Rheinland-Pfalz
Einwohner
113.020 (Stand 31. Dezember 2025)
Gewerbesteuer-Hebesatz 2026
440 %
Gewerbesteuer bei 50.000 € Gewerbeertrag (Einzelunternehmen)
3.927,00 €
Zuständige Steuerberaterkammer
Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz

Rechenweg: (50.000 € − 24.500 € Freibetrag nach § 11 Abs. 1 GewStG) × 3,5 % Steuermesszahl × 440 % Hebesatz = 3.927,00 €. Nach § 35 EStG mindert das Vierfache des Messbetrags die Einkommensteuer, sodass rund 357,00 € als Mehrbelastung bleiben.

So viele der 10 Kanzleien in Koblenz nennen den jeweiligen Schwerpunkt auf ihrer Website. Ein Klick filtert die Liste.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Koblenz 2026?

Koblenz erhebt die Gewerbesteuer 2026 mit einem Hebesatz von 440 %. Ein Einzelunternehmer mit 50.000 € Gewerbeertrag zahlt (50.000 € − 24.500 € Freibetrag) × 3,5 % × 440 % = 3.927,00 €. Nach § 35 EStG wird das Vierfache des Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet; rund 357,00 € bleiben als Mehrbelastung.

Welche Steuerberaterkammer ist für Koblenz zuständig?

Steuerberater mit beruflicher Niederlassung in Koblenz sind Mitglied der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz. Zuständig ist nach § 73 Abs. 1 StBerG die Kammer, in deren Bezirk die Niederlassung liegt. Die Mitgliedschaft lässt sich im amtlichen Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer prüfen.

Wie viele Steuerberater listet das Verzeichnis für Koblenz?

Das Verzeichnis listet 10 Steuerkanzleien und Steuerberatungsgesellschaften in Koblenz, jeweils mit dem Impressum der eigenen Website abgeglichen. Es ist eine geprüfte Auswahl und keine vollständige Liste; das amtliche Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer enthält alle bestellten Steuerberater.

Was kostet ein Steuerberater in Koblenz?

Die Gebühren regelt die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) bundesweit einheitlich, in Koblenz gelten also dieselben Regeln wie überall in Deutschland. Die Zeitgebühr beträgt 16,50 € bis 41,00 € je angefangene Viertelstunde (§ 13 StBVV), die Erstberatung für Verbraucher höchstens 190,00 € (§ 21 StBVV), jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.

Zahlen Freiberufler in Koblenz Gewerbesteuer?

Nein. Freiberufler mit Einkünften aus selbständiger Arbeit nach § 18 EStG zahlen keine Gewerbesteuer, weder in Koblenz noch anderswo. Gewerbesteuer betrifft nach § 2 Abs. 1 GewStG nur Gewerbebetriebe; Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen zuerst einen Freibetrag von 24.500 € ab (§ 11 Abs. 1 GewStG).

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