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Steuerberater-Verzeichnis · Rheinland-Pfalz

Steuerberater in Kaiserslautern

Von Bardhyl Bytyqi & Armend BajramiZuletzt aktualisiert:
Kurz & knapp

In Kaiserslautern listet Mein MwSt-Rechner 11 Steuerkanzleien und Steuerberatungsgesellschaften, zuletzt geprüft am 15. Oktober 2026. Steuerberater mit Niederlassung in Kaiserslautern gehören der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz an. Die Gewerbesteuer erhebt Kaiserslautern 2026 mit einem Hebesatz von 430 %; Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer.

Kanzleien
11
Hebesatz 2026
430 %
Einwohner
100.247
Zuletzt geprüft
15. Oktober 2026

Alle 11 Steuerkanzleien in Kaiserslautern

9 Kanzleien in Kaiserslautern

  • Steuerberatungsgesellschaft in Kaiserslautern für Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen mit Schwerpunkt Immobilien.

    • KMU & Mittelstand
    • Freiberufler
    • Digitale Buchhaltung
    • +5
  • Steuerberatungsgesellschaft in Kaiserslautern für Gründer, etablierte Unternehmen und Privatpersonen mit Schwerpunkt Buchhaltung und Lohn.

    • Existenzgründung
    • KMU & Mittelstand
    • Digitale Buchhaltung
    • +4
  • RFP Steuerberatung GmbH

    Steuerberatungsgesellschaft

    Steuerberatungsgesellschaft in Kaiserslautern für Gewerbetreibende, Freiberufler und Privatpersonen mit Schwerpunkt Heilberufe und Immobilien.

    • Existenzgründung
    • Freiberufler
    • KMU & Mittelstand
    • +8
  • Steuerkanzlei in Kaiserslautern für Unternehmen, Gesellschafter und Arbeitnehmer mit Schwerpunkt Jahresabschluss, Lohn und Gründung.

    • Existenzgründung
    • KMU & Mittelstand
    • Digitale Buchhaltung
    • +4
  • Steuerkanzlei in Kaiserslautern für Privatpersonen, Einzelunternehmen und GmbHs mit Schwerpunkt Handwerk, Lohn und Erbschaft.

    • Existenzgründung
    • KMU & Mittelstand
    • Digitale Buchhaltung
    • +5
  • Steuerkanzlei in Kaiserslautern für Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen mit Schwerpunkt internationales Steuerrecht.

    • KMU & Mittelstand
    • Freiberufler
    • Internationales Steuerrecht
    • +6
  • Steuerkanzlei in Kaiserslautern für Unternehmen, Gewerbetreibende, Freiberufler und Privatpersonen mit Schwerpunkt Buchhaltung und Gründung.

    • Existenzgründung
    • Freiberufler
    • KMU & Mittelstand
    • +5
  • Steuerkanzlei in Kaiserslautern für Kapital- und Personengesellschaften, Freiberufler, Gewerbetreibende und Privatpersonen.

    • Existenzgründung
    • Freiberufler
    • KMU & Mittelstand
    • +4

Gewerbesteuer und Steuerberaterkammer in Kaiserslautern

Die Stadt Kaiserslautern erhebt die Gewerbesteuer 2026 mit einem Hebesatz von 430 % (Quelle: Stadt Kaiserslautern). Gewerbesteuer zahlen nur Gewerbetreibende; Freiberufler nach § 18 EStG zahlen keine Gewerbesteuer. Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhalten nach § 11 Abs. 1 GewStG einen Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag. Der Hebesatz wird auf den Steuermessbetrag angewendet, der 3,5 % des Gewerbeertrags nach Abzug des Freibetrags beträgt. Beispiel für einen Einzelunternehmer in Kaiserslautern mit 50.000 € Gewerbeertrag: (50.000 € − 24.500 €) × 3,5 % × 430 % = 3.837,75 € Gewerbesteuer.

Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer von Einzelunternehmern und Personengesellschaftern um das Vierfache des Steuermessbetrags. Bei einem Hebesatz von 430 % bleiben im Beispiel 267,75 € als echte Mehrbelastung, sofern die Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte hoch genug ist. Kapitalgesellschaften wie die GmbH erhalten weder Freibetrag noch Anrechnung.

Steuerberater mit Niederlassung in Kaiserslautern gehören der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz an. Ob jemand als Steuerberater bestellt ist, zeigt das amtliche Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer.

Steuerliche Eckdaten für Kaiserslautern, Stand 2026

Bundesland
Rheinland-Pfalz
Einwohner
100.247 (Stand 31. Dezember 2025)
Gewerbesteuer-Hebesatz 2026
430 %
Gewerbesteuer bei 50.000 € Gewerbeertrag (Einzelunternehmen)
3.837,75 €
Zuständige Steuerberaterkammer
Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz

Rechenweg: (50.000 € − 24.500 € Freibetrag nach § 11 Abs. 1 GewStG) × 3,5 % Steuermesszahl × 430 % Hebesatz = 3.837,75 €. Nach § 35 EStG mindert das Vierfache des Messbetrags die Einkommensteuer, sodass rund 267,75 € als Mehrbelastung bleiben.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kaiserslautern 2026?

Kaiserslautern erhebt die Gewerbesteuer 2026 mit einem Hebesatz von 430 %. Ein Einzelunternehmer mit 50.000 € Gewerbeertrag zahlt (50.000 € − 24.500 € Freibetrag) × 3,5 % × 430 % = 3.837,75 €. Nach § 35 EStG wird das Vierfache des Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet; rund 267,75 € bleiben als Mehrbelastung.

Welche Steuerberaterkammer ist für Kaiserslautern zuständig?

Steuerberater mit beruflicher Niederlassung in Kaiserslautern sind Mitglied der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz. Zuständig ist nach § 73 Abs. 1 StBerG die Kammer, in deren Bezirk die Niederlassung liegt. Die Mitgliedschaft lässt sich im amtlichen Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer prüfen.

Wie viele Steuerberater listet das Verzeichnis für Kaiserslautern?

Das Verzeichnis listet 11 Steuerkanzleien und Steuerberatungsgesellschaften in Kaiserslautern, jeweils mit dem Impressum der eigenen Website abgeglichen. Es ist eine geprüfte Auswahl und keine vollständige Liste; das amtliche Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer enthält alle bestellten Steuerberater.

Was kostet ein Steuerberater in Kaiserslautern?

Die Gebühren regelt die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) bundesweit einheitlich, in Kaiserslautern gelten also dieselben Regeln wie überall in Deutschland. Die Zeitgebühr beträgt 16,50 € bis 41,00 € je angefangene Viertelstunde (§ 13 StBVV), die Erstberatung für Verbraucher höchstens 190,00 € (§ 21 StBVV), jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.

Zahlen Freiberufler in Kaiserslautern Gewerbesteuer?

Nein. Freiberufler mit Einkünften aus selbständiger Arbeit nach § 18 EStG zahlen keine Gewerbesteuer, weder in Kaiserslautern noch anderswo. Gewerbesteuer betrifft nach § 2 Abs. 1 GewStG nur Gewerbebetriebe; Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen zuerst einen Freibetrag von 24.500 € ab (§ 11 Abs. 1 GewStG).

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