Bruder – Steuerberatung / Heidelberg
Steuerkanzlei
Steuerkanzlei in Heidelberg für GmbHs, Personengesellschaften, Gastronomie, Online-Handel und Ärzte mit Schwerpunkt Lohn und Buchführung.
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Steuerberater-Verzeichnis · Baden-Württemberg
In Heidelberg listet Mein MwSt-Rechner 14 Steuerkanzleien und Steuerberatungsgesellschaften, zuletzt geprüft am 15. Oktober 2026. Steuerberater mit Niederlassung in Heidelberg gehören der Steuerberaterkammer Nordbaden an. Die Gewerbesteuer erhebt Heidelberg 2026 mit einem Hebesatz von 400 %; Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer.
3 Kanzleien in Heidelberg
Steuerkanzlei
Steuerkanzlei in Heidelberg für GmbHs, Personengesellschaften, Gastronomie, Online-Handel und Ärzte mit Schwerpunkt Lohn und Buchführung.
Steuerberatungsgesellschaft69123 Wieblingen
Steuerberatungsgesellschaft in Heidelberg-Wieblingen für Gemeinnützige, öffentliche Hand, Family Offices und Unternehmen mit Schwerpunkt internationales Steuerrecht.
Steuerberatungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft in Heidelberg für Mittelstand, Heilberufe, Immobilien und Start-ups mit Schwerpunkt internationales Steuerrecht und Prüfung.
Die Stadt Heidelberg erhebt die Gewerbesteuer 2026 mit einem Hebesatz von 400 % (Quelle: DIHK-Hebesatzumfrage 2026, Stand 1. Juli 2026). Gewerbesteuer zahlen nur Gewerbetreibende; Freiberufler nach § 18 EStG zahlen keine Gewerbesteuer. Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhalten nach § 11 Abs. 1 GewStG einen Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag. Der Hebesatz wird auf den Steuermessbetrag angewendet, der 3,5 % des Gewerbeertrags nach Abzug des Freibetrags beträgt. Beispiel für einen Einzelunternehmer in Heidelberg mit 50.000 € Gewerbeertrag: (50.000 € − 24.500 €) × 3,5 % × 400 % = 3.570,00 € Gewerbesteuer.
Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer von Einzelunternehmern und Personengesellschaftern um das Vierfache des Steuermessbetrags, höchstens um die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer. Bei einem Hebesatz von 400 % wird die Gewerbesteuer im Beispiel damit vollständig ausgeglichen, sofern die Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte hoch genug ist. Kapitalgesellschaften wie die GmbH erhalten weder Freibetrag noch Anrechnung.
Steuerberater mit Niederlassung in Heidelberg gehören der Steuerberaterkammer Nordbaden an. Ob jemand als Steuerberater bestellt ist, zeigt das amtliche Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer.
Steuerliche Eckdaten für Heidelberg, Stand 2026
Rechenweg: (50.000 € − 24.500 € Freibetrag nach § 11 Abs. 1 GewStG) × 3,5 % Steuermesszahl × 400 % Hebesatz = 3.570,00 €. Nach § 35 EStG mindert das Vierfache des Messbetrags die Einkommensteuer.
So viele der 14 Kanzleien in Heidelberg nennen den jeweiligen Schwerpunkt auf ihrer Website. Ein Klick filtert die Liste.
Heidelberg erhebt die Gewerbesteuer 2026 mit einem Hebesatz von 400 %. Ein Einzelunternehmer mit 50.000 € Gewerbeertrag zahlt (50.000 € − 24.500 € Freibetrag) × 3,5 % × 400 % = 3.570,00 €. Nach § 35 EStG wird das Vierfache des Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet.
Steuerberater mit beruflicher Niederlassung in Heidelberg sind Mitglied der Steuerberaterkammer Nordbaden. Zuständig ist nach § 73 Abs. 1 StBerG die Kammer, in deren Bezirk die Niederlassung liegt. Die Mitgliedschaft lässt sich im amtlichen Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer prüfen.
Das Verzeichnis listet 14 Steuerkanzleien und Steuerberatungsgesellschaften in Heidelberg, jeweils mit dem Impressum der eigenen Website abgeglichen. Es ist eine geprüfte Auswahl und keine vollständige Liste; das amtliche Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer enthält alle bestellten Steuerberater.
Die Gebühren regelt die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) bundesweit einheitlich, in Heidelberg gelten also dieselben Regeln wie überall in Deutschland. Die Zeitgebühr beträgt 16,50 € bis 41,00 € je angefangene Viertelstunde (§ 13 StBVV), die Erstberatung für Verbraucher höchstens 190,00 € (§ 21 StBVV), jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.
Nein. Freiberufler mit Einkünften aus selbständiger Arbeit nach § 18 EStG zahlen keine Gewerbesteuer, weder in Heidelberg noch anderswo. Gewerbesteuer betrifft nach § 2 Abs. 1 GewStG nur Gewerbebetriebe; Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen zuerst einen Freibetrag von 24.500 € ab (§ 11 Abs. 1 GewStG).
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