Die Stadt Ulm erhebt die Gewerbesteuer 2026 mit einem Hebesatz von 360 % (Quelle: DIHK-Hebesatzumfrage 2026, Stand 1. Juli 2026). Gewerbesteuer zahlen nur Gewerbetreibende; Freiberufler nach § 18 EStG zahlen keine Gewerbesteuer. Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhalten nach § 11 Abs. 1 GewStG einen Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag. Der Hebesatz wird auf den Steuermessbetrag angewendet, der 3,5 % des Gewerbeertrags nach Abzug des Freibetrags beträgt. Beispiel für einen Einzelunternehmer in Ulm mit 50.000 € Gewerbeertrag: (50.000 € − 24.500 €) × 3,5 % × 360 % = 3.213,00 € Gewerbesteuer.
Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer von Einzelunternehmern und Personengesellschaftern um das Vierfache des Steuermessbetrags, höchstens um die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer. Bei einem Hebesatz von 360 % wird die Gewerbesteuer im Beispiel damit vollständig ausgeglichen, sofern die Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte hoch genug ist. Kapitalgesellschaften wie die GmbH erhalten weder Freibetrag noch Anrechnung.
Steuerberater mit Niederlassung in Ulm gehören der Steuerberaterkammer Stuttgart an. Ob jemand als Steuerberater bestellt ist, zeigt das amtliche Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer.
Rechenweg: (50.000 € − 24.500 € Freibetrag nach § 11 Abs. 1 GewStG) × 3,5 % Steuermesszahl × 360 % Hebesatz = 3.213,00 €. Nach § 35 EStG mindert das Vierfache des Messbetrags die Einkommensteuer.