Die Landeshauptstadt Stuttgart erhebt die Gewerbesteuer seit 2026 mit einem Hebesatz von 430 % statt zuvor 420 % (Quelle: Landeshauptstadt Stuttgart). Gewerbesteuer zahlen nur Gewerbetreibende; Freiberufler nach § 18 EStG zahlen keine Gewerbesteuer. Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhalten nach § 11 Abs. 1 GewStG einen Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag. Der Hebesatz wird auf den Steuermessbetrag angewendet, der 3,5 % des Gewerbeertrags nach Abzug des Freibetrags beträgt. Beispiel für einen Einzelunternehmer in Stuttgart mit 50.000 € Gewerbeertrag: (50.000 € − 24.500 €) × 3,5 % × 430 % = 3.837,75 € Gewerbesteuer.
Steuerberater mit Niederlassung in Stuttgart gehören der Steuerberaterkammer Stuttgart an. Ob jemand als Steuerberater bestellt ist, zeigt das amtliche Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer. Laut Gewerbeanzeigenstatistik der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gab es 2025 in Stuttgart 4.724 Gewerbeanmeldungen und 3.408 Gewerbeabmeldungen.
Rechenweg: (50.000 € − 24.500 € Freibetrag nach § 11 Abs. 1 GewStG) × 3,5 % Steuermesszahl × 430 % Hebesatz = 3.837,75 €. Nach § 35 EStG mindert das Vierfache des Messbetrags die Einkommensteuer, sodass rund 267,75 € als Mehrbelastung bleiben.