Die Stadt Nürnberg erhebt die Gewerbesteuer 2026 wie seit 2018 mit einem Hebesatz von 467 % (Quelle: Stadt Nürnberg). Gewerbesteuer zahlen nur Gewerbetreibende; Freiberufler nach § 18 EStG zahlen keine Gewerbesteuer. Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhalten nach § 11 Abs. 1 GewStG einen Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag. Der Hebesatz wird auf den Steuermessbetrag angewendet, der 3,5 % des Gewerbeertrags nach Abzug des Freibetrags beträgt. Beispiel für einen Einzelunternehmer in Nürnberg mit 50.000 € Gewerbeertrag: (50.000 € − 24.500 €) × 3,5 % × 467 % = rund 4.167,98 € Gewerbesteuer.
Steuerberater mit Niederlassung in Nürnberg gehören der Steuerberaterkammer Nürnberg an. Ob jemand als Steuerberater bestellt ist, zeigt das amtliche Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer. Laut Gewerbeanzeigenstatistik der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gab es 2025 in Nürnberg 5.188 Gewerbeanmeldungen und 4.258 Gewerbeabmeldungen.
Rechenweg: (50.000 € − 24.500 € Freibetrag nach § 11 Abs. 1 GewStG) × 3,5 % Steuermesszahl × 467 % Hebesatz = 4.167,98 €. Nach § 35 EStG mindert das Vierfache des Messbetrags die Einkommensteuer, sodass rund 597,98 € als Mehrbelastung bleiben.