Die Stadt Köln erhebt die Gewerbesteuer 2026 mit einem Hebesatz von 475 % (Quelle: Stadt Köln). Gewerbesteuer zahlen nur Gewerbetreibende; Freiberufler nach § 18 EStG zahlen keine Gewerbesteuer. Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhalten nach § 11 Abs. 1 GewStG einen Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag. Der Hebesatz wird auf den Steuermessbetrag angewendet, der 3,5 % des Gewerbeertrags nach Abzug des Freibetrags beträgt. Beispiel für einen Einzelunternehmer in Köln mit 50.000 € Gewerbeertrag: (50.000 € − 24.500 €) × 3,5 % × 475 % = rund 4.239,38 € Gewerbesteuer.
Steuerberater mit Niederlassung in Köln gehören der Steuerberaterkammer Köln an. Ob jemand als Steuerberater bestellt ist, zeigt das amtliche Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer. Laut Gewerbeanzeigenstatistik der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gab es 2025 in Köln 12.360 Gewerbeanmeldungen und 8.061 Gewerbeabmeldungen.
Rechenweg: (50.000 € − 24.500 € Freibetrag nach § 11 Abs. 1 GewStG) × 3,5 % Steuermesszahl × 475 % Hebesatz = 4.239,38 €. Nach § 35 EStG mindert das Vierfache des Messbetrags die Einkommensteuer, sodass rund 669,38 € als Mehrbelastung bleiben.