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Steuerberater-Verzeichnis · Schleswig-Holstein

Steuerberater in Kiel

Von Bardhyl Bytyqi & Armend BajramiZuletzt aktualisiert:
Kurz & knapp

In Kiel listet Mein MwSt-Rechner 12 Steuerkanzleien und Steuerberatungsgesellschaften, zuletzt geprüft am 14. Oktober 2026. Steuerberater mit Niederlassung in Kiel gehören der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein an. Die Gewerbesteuer erhebt Kiel 2026 mit einem Hebesatz von 450 %; Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer.

Kanzleien
12
Hebesatz 2026
450 %
Einwohner
251.842
Zuletzt geprüft
14. Oktober 2026

Alle 12 Steuerkanzleien in Kiel

8 Kanzleien in Kiel

Gewerbesteuer und Steuerberaterkammer in Kiel

Die Landeshauptstadt Kiel erhebt die Gewerbesteuer 2026 mit einem Hebesatz von 450 % (Quelle: DIHK-Hebesatzumfrage 2026, Stand 1. Juli 2026). Gewerbesteuer zahlen nur Gewerbetreibende; Freiberufler nach § 18 EStG zahlen keine Gewerbesteuer. Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhalten nach § 11 Abs. 1 GewStG einen Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag. Der Hebesatz wird auf den Steuermessbetrag angewendet, der 3,5 % des Gewerbeertrags nach Abzug des Freibetrags beträgt. Beispiel für einen Einzelunternehmer in Kiel mit 50.000 € Gewerbeertrag: (50.000 € − 24.500 €) × 3,5 % × 450 % = 4.016,25 € Gewerbesteuer.

Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer von Einzelunternehmern und Personengesellschaftern um das Vierfache des Steuermessbetrags. Bei einem Hebesatz von 450 % bleiben im Beispiel 446,25 € als echte Mehrbelastung, sofern die Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte hoch genug ist. Kapitalgesellschaften wie die GmbH erhalten weder Freibetrag noch Anrechnung.

Steuerberater mit Niederlassung in Kiel gehören der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein an. Ob jemand als Steuerberater bestellt ist, zeigt das amtliche Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer.

Steuerliche Eckdaten für Kiel, Stand 2026

Bundesland
Schleswig-Holstein
Einwohner
251.842 (Stand 31. Dezember 2025)
Gewerbesteuer-Hebesatz 2026
450 %
Gewerbesteuer bei 50.000 € Gewerbeertrag (Einzelunternehmen)
4.016,25 €
Zuständige Steuerberaterkammer
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein

Rechenweg: (50.000 € − 24.500 € Freibetrag nach § 11 Abs. 1 GewStG) × 3,5 % Steuermesszahl × 450 % Hebesatz = 4.016,25 €. Nach § 35 EStG mindert das Vierfache des Messbetrags die Einkommensteuer, sodass rund 446,25 € als Mehrbelastung bleiben.

So viele der 12 Kanzleien in Kiel nennen den jeweiligen Schwerpunkt auf ihrer Website. Ein Klick filtert die Liste.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kiel 2026?

Kiel erhebt die Gewerbesteuer 2026 mit einem Hebesatz von 450 %. Ein Einzelunternehmer mit 50.000 € Gewerbeertrag zahlt (50.000 € − 24.500 € Freibetrag) × 3,5 % × 450 % = 4.016,25 €. Nach § 35 EStG wird das Vierfache des Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet; rund 446,25 € bleiben als Mehrbelastung.

Welche Steuerberaterkammer ist für Kiel zuständig?

Steuerberater mit beruflicher Niederlassung in Kiel sind Mitglied der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein. Zuständig ist nach § 73 Abs. 1 StBerG die Kammer, in deren Bezirk die Niederlassung liegt. Die Mitgliedschaft lässt sich im amtlichen Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer prüfen.

Wie viele Steuerberater listet das Verzeichnis für Kiel?

Das Verzeichnis listet 12 Steuerkanzleien und Steuerberatungsgesellschaften in Kiel, jeweils mit dem Impressum der eigenen Website abgeglichen. Es ist eine geprüfte Auswahl und keine vollständige Liste; das amtliche Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer enthält alle bestellten Steuerberater.

Was kostet ein Steuerberater in Kiel?

Die Gebühren regelt die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) bundesweit einheitlich, in Kiel gelten also dieselben Regeln wie überall in Deutschland. Die Zeitgebühr beträgt 16,50 € bis 41,00 € je angefangene Viertelstunde (§ 13 StBVV), die Erstberatung für Verbraucher höchstens 190,00 € (§ 21 StBVV), jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.

Zahlen Freiberufler in Kiel Gewerbesteuer?

Nein. Freiberufler mit Einkünften aus selbständiger Arbeit nach § 18 EStG zahlen keine Gewerbesteuer, weder in Kiel noch anderswo. Gewerbesteuer betrifft nach § 2 Abs. 1 GewStG nur Gewerbebetriebe; Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen zuerst einen Freibetrag von 24.500 € ab (§ 11 Abs. 1 GewStG).

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