Hamburg erhebt die Gewerbesteuer 2026 unverändert mit einem Hebesatz von 470 % (Quelle: Finanzbehörde Hamburg). Gewerbesteuer zahlen nur Gewerbetreibende; Freiberufler nach § 18 EStG zahlen keine Gewerbesteuer. Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhalten nach § 11 Abs. 1 GewStG einen Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag. Der Hebesatz wird auf den Steuermessbetrag angewendet, der 3,5 % des Gewerbeertrags nach Abzug des Freibetrags beträgt. Beispiel für einen Einzelunternehmer in Hamburg mit 50.000 € Gewerbeertrag: (50.000 € − 24.500 €) × 3,5 % × 470 % = 4.194,75 € Gewerbesteuer.
Steuerberater mit Niederlassung in Hamburg gehören der Steuerberaterkammer Hamburg an. Ob jemand als Steuerberater bestellt ist, zeigt das amtliche Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer. Laut Gewerbeanzeigenstatistik der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gab es 2025 in Hamburg 20.716 Gewerbeanmeldungen und 13.562 Gewerbeabmeldungen.
Rechenweg: (50.000 € − 24.500 € Freibetrag nach § 11 Abs. 1 GewStG) × 3,5 % Steuermesszahl × 470 % Hebesatz = 4.194,75 €. Nach § 35 EStG mindert das Vierfache des Messbetrags die Einkommensteuer, sodass rund 624,75 € als Mehrbelastung bleiben.