Die Stadt Halle (Saale) erhebt die Gewerbesteuer 2026 mit einem Hebesatz von 470 % (Quelle: DIHK-Hebesatzumfrage 2026, Stand 1. Juli 2026). Gewerbesteuer zahlen nur Gewerbetreibende; Freiberufler nach § 18 EStG zahlen keine Gewerbesteuer. Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhalten nach § 11 Abs. 1 GewStG einen Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag. Der Hebesatz wird auf den Steuermessbetrag angewendet, der 3,5 % des Gewerbeertrags nach Abzug des Freibetrags beträgt. Beispiel für einen Einzelunternehmer in Halle (Saale) mit 50.000 € Gewerbeertrag: (50.000 € − 24.500 €) × 3,5 % × 470 % = 4.194,75 € Gewerbesteuer.
Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer von Einzelunternehmern und Personengesellschaftern um das Vierfache des Steuermessbetrags. Bei einem Hebesatz von 470 % bleiben im Beispiel 624,75 € als echte Mehrbelastung, sofern die Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte hoch genug ist. Kapitalgesellschaften wie die GmbH erhalten weder Freibetrag noch Anrechnung.
Steuerberater mit Niederlassung in Halle (Saale) gehören der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt an. Ob jemand als Steuerberater bestellt ist, zeigt das amtliche Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer.
Rechenweg: (50.000 € − 24.500 € Freibetrag nach § 11 Abs. 1 GewStG) × 3,5 % Steuermesszahl × 470 % Hebesatz = 4.194,75 €. Nach § 35 EStG mindert das Vierfache des Messbetrags die Einkommensteuer, sodass rund 624,75 € als Mehrbelastung bleiben.