AZ-Steuerberatungsgesellschaft mbH
Steuerberatungsgesellschaft60329 Bahnhofsviertel
Steuerberatungsgesellschaft in Frankfurt-Bahnhofsviertel für Unternehmen, Personengesellschaften und Privatpersonen.
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Steuerberater-Verzeichnis · Hessen
In Frankfurt am Main listet Mein MwSt-Rechner 74 Steuerkanzleien und Steuerberatungsgesellschaften, zuletzt geprüft am 14. Oktober 2026. Steuerberater mit Niederlassung in Frankfurt am Main gehören der Steuerberaterkammer Hessen an. Die Gewerbesteuer erhebt Frankfurt am Main 2026 mit einem Hebesatz von 460 %; Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer.
5 Kanzleien in Frankfurt am Main
Steuerberatungsgesellschaft60329 Bahnhofsviertel
Steuerberatungsgesellschaft in Frankfurt-Bahnhofsviertel für Unternehmen, Personengesellschaften und Privatpersonen.
Steuerkanzlei60488 Praunheim
Steuerberater-Partnerschaft in Frankfurt-Praunheim für Unternehmen und Privatpersonen mit Schwerpunkt Arztpraxen und Handwerk.
Steuerberatungsgesellschaft60322 Westend-Nord
Steuerberatungsgesellschaft in Frankfurt-Westend-Nord für kleine Unternehmen, Freiberufler, Selbstständige und Privatpersonen.
Steuerkanzlei60323 Westend-Süd
Steuerkanzlei in Frankfurt-Westend-Süd für Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen mit Schwerpunkt Finanzdienstleister.
Steuerkanzlei60385 Bornheim
Steuerkanzlei in Frankfurt-Bornheim für Privatpersonen, Handwerker, Freiberufler und kleine und mittlere Unternehmen.
Die Stadt Frankfurt am Main erhebt die Gewerbesteuer 2026 mit einem Hebesatz von 460 % (Quelle: DIHK-Hebesatzumfrage 2026). Gewerbesteuer zahlen nur Gewerbetreibende; Freiberufler nach § 18 EStG zahlen keine Gewerbesteuer. Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhalten nach § 11 Abs. 1 GewStG einen Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag. Der Hebesatz wird auf den Steuermessbetrag angewendet, der 3,5 % des Gewerbeertrags nach Abzug des Freibetrags beträgt. Beispiel für einen Einzelunternehmer in Frankfurt am Main mit 50.000 € Gewerbeertrag: (50.000 € − 24.500 €) × 3,5 % × 460 % = 4.105,50 € Gewerbesteuer.
Steuerberater mit Niederlassung in Frankfurt am Main gehören der Steuerberaterkammer Hessen an. Ob jemand als Steuerberater bestellt ist, zeigt das amtliche Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer. Laut Gewerbeanzeigenstatistik der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gab es 2025 in Frankfurt am Main 7.656 Gewerbeanmeldungen und 5.333 Gewerbeabmeldungen.
Steuerliche Eckdaten für Frankfurt am Main, Stand 2026
Rechenweg: (50.000 € − 24.500 € Freibetrag nach § 11 Abs. 1 GewStG) × 3,5 % Steuermesszahl × 460 % Hebesatz = 4.105,50 €. Nach § 35 EStG mindert das Vierfache des Messbetrags die Einkommensteuer, sodass rund 535,50 € als Mehrbelastung bleiben.
So viele der 74 Kanzleien in Frankfurt am Main nennen den jeweiligen Schwerpunkt auf ihrer Website. Ein Klick filtert die Liste.
Frankfurt am Main erhebt die Gewerbesteuer 2026 mit einem Hebesatz von 460 %. Ein Einzelunternehmer mit 50.000 € Gewerbeertrag zahlt (50.000 € − 24.500 € Freibetrag) × 3,5 % × 460 % = 4.105,50 €. Nach § 35 EStG wird das Vierfache des Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet; rund 535,50 € bleiben als Mehrbelastung.
Steuerberater mit beruflicher Niederlassung in Frankfurt am Main sind Mitglied der Steuerberaterkammer Hessen. Zuständig ist nach § 73 Abs. 1 StBerG die Kammer, in deren Bezirk die Niederlassung liegt. Die Mitgliedschaft lässt sich im amtlichen Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer prüfen.
Das Verzeichnis listet 74 Steuerkanzleien und Steuerberatungsgesellschaften in Frankfurt am Main, jeweils mit dem Impressum der eigenen Website abgeglichen. Es ist eine geprüfte Auswahl und keine vollständige Liste; das amtliche Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer enthält alle bestellten Steuerberater.
Ja. 24 Kanzleien in Frankfurt am Main geben auf ihrer Website an, auch auf Englisch zu beraten. Mit dem Sprachfilter über der Liste zeigen Sie nur diese Kanzleien an; die Beratungssprache bestätigen Sie am besten im ersten Gespräch.
Die Gebühren regelt die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) bundesweit einheitlich, in Frankfurt am Main gelten also dieselben Regeln wie überall in Deutschland. Die Zeitgebühr beträgt 16,50 € bis 41,00 € je angefangene Viertelstunde (§ 13 StBVV), die Erstberatung für Verbraucher höchstens 190,00 € (§ 21 StBVV), jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.
Nein. Freiberufler mit Einkünften aus selbständiger Arbeit nach § 18 EStG zahlen keine Gewerbesteuer, weder in Frankfurt am Main noch anderswo. Gewerbesteuer betrifft nach § 2 Abs. 1 GewStG nur Gewerbebetriebe; Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen zuerst einen Freibetrag von 24.500 € ab (§ 11 Abs. 1 GewStG).
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