Die Stadt Essen erhebt die Gewerbesteuer 2026 mit einem Hebesatz von 479 % statt zuvor 480 % (Quelle: Stadt Essen). Gewerbesteuer zahlen nur Gewerbetreibende; Freiberufler nach § 18 EStG zahlen keine Gewerbesteuer. Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhalten nach § 11 Abs. 1 GewStG einen Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag. Der Hebesatz wird auf den Steuermessbetrag angewendet, der 3,5 % des Gewerbeertrags nach Abzug des Freibetrags beträgt. Beispiel für einen Einzelunternehmer in Essen mit 50.000 € Gewerbeertrag: (50.000 € − 24.500 €) × 3,5 % × 479 % = rund 4.275,08 € Gewerbesteuer.
Steuerberater mit Niederlassung in Essen gehören der Steuerberaterkammer Düsseldorf an. Ob jemand als Steuerberater bestellt ist, zeigt das amtliche Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer. Laut Gewerbeanzeigenstatistik der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gab es 2025 in Essen 7.459 Gewerbeanmeldungen und 4.630 Gewerbeabmeldungen.
Rechenweg: (50.000 € − 24.500 € Freibetrag nach § 11 Abs. 1 GewStG) × 3,5 % Steuermesszahl × 479 % Hebesatz = 4.275,08 €. Nach § 35 EStG mindert das Vierfache des Messbetrags die Einkommensteuer, sodass rund 705,08 € als Mehrbelastung bleiben.