Die Landeshauptstadt Düsseldorf erhebt die Gewerbesteuer 2026 mit einem Hebesatz von 440 % (Quelle: Landeshauptstadt Düsseldorf). Gewerbesteuer zahlen nur Gewerbetreibende; Freiberufler nach § 18 EStG zahlen keine Gewerbesteuer. Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhalten nach § 11 Abs. 1 GewStG einen Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag. Der Hebesatz wird auf den Steuermessbetrag angewendet, der 3,5 % des Gewerbeertrags nach Abzug des Freibetrags beträgt. Beispiel für einen Einzelunternehmer in Düsseldorf mit 50.000 € Gewerbeertrag: (50.000 € − 24.500 €) × 3,5 % × 440 % = 3.927,00 € Gewerbesteuer.
Steuerberater mit Niederlassung in Düsseldorf gehören der Steuerberaterkammer Düsseldorf an. Ob jemand als Steuerberater bestellt ist, zeigt das amtliche Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer. Laut Gewerbeanzeigenstatistik der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gab es 2025 in Düsseldorf 7.366 Gewerbeanmeldungen und 5.608 Gewerbeabmeldungen.
Rechenweg: (50.000 € − 24.500 € Freibetrag nach § 11 Abs. 1 GewStG) × 3,5 % Steuermesszahl × 440 % Hebesatz = 3.927,00 €. Nach § 35 EStG mindert das Vierfache des Messbetrags die Einkommensteuer, sodass rund 357,00 € als Mehrbelastung bleiben.