Die Stadt Dortmund erhebt die Gewerbesteuer 2026 mit einem Hebesatz von 485 % (Quelle: Hebesatzsatzung der Stadt Dortmund). Gewerbesteuer zahlen nur Gewerbetreibende; Freiberufler nach § 18 EStG zahlen keine Gewerbesteuer. Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhalten nach § 11 Abs. 1 GewStG einen Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag. Der Hebesatz wird auf den Steuermessbetrag angewendet, der 3,5 % des Gewerbeertrags nach Abzug des Freibetrags beträgt. Beispiel für einen Einzelunternehmer in Dortmund mit 50.000 € Gewerbeertrag: (50.000 € − 24.500 €) × 3,5 % × 485 % = rund 4.328,63 € Gewerbesteuer.
Steuerberater mit Niederlassung in Dortmund gehören der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe an. Ob jemand als Steuerberater bestellt ist, zeigt das amtliche Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer. Laut Gewerbeanzeigenstatistik der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gab es 2025 in Dortmund 5.069 Gewerbeanmeldungen und 3.857 Gewerbeabmeldungen.
Rechenweg: (50.000 € − 24.500 € Freibetrag nach § 11 Abs. 1 GewStG) × 3,5 % Steuermesszahl × 485 % Hebesatz = 4.328,63 €. Nach § 35 EStG mindert das Vierfache des Messbetrags die Einkommensteuer, sodass rund 758,63 € als Mehrbelastung bleiben.