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E-Rechnung Beispiel: So sieht eine echte E-Rechnung aus

Aktualisiert am 29.05.20265 Min. Lesezeit

Kurz & knapp

Eine E-Rechnung ist keine PDF, sondern eine strukturierte Datei im XML-Format nach EN 16931 – entweder als reine XRechnung (XML) oder als ZUGFeRD (PDF/A-3 mit eingebettetem XML). Sie enthält dieselben Pflichtangaben nach §14 UStG wie eine Papierrechnung, aber maschinenlesbar. Unten zeigen wir ein konkretes Beispiel mit allen Datenfeldern und den Unterschied zur klassischen PDF.

Seit dem 01.01.2025 muss jedes inländische Unternehmen in der Lage sein, strukturierte B2B-E-Rechnungen zu empfangen. Viele fragen sich seitdem: Wie sieht eine E-Rechnung eigentlich aus? Die kurze Antwort: anders, als die meisten erwarten. Eine E-Rechnung ist kein hübsches PDF, sondern in erster Linie eine maschinenlesbare Datendatei. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen anhand eines konkreten Beispiels den Aufbau einer XRechnung und einer ZUGFeRD-Datei – und worin sie sich von einer normalen PDF-Rechnung unterscheiden.

Was eine E-Rechnung wirklich ist

Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine automatische, elektronische Verarbeitung ermöglicht. Maßgeblich ist die europäische Norm EN 16931. Ein eingescanntes Papierdokument oder eine einfache PDF erfüllt diese Definition ausdrücklich nicht – auch wenn sie elektronisch per E-Mail verschickt wird.

In Deutschland sind zwei Formate maßgeblich:

  • XRechnung: eine reine XML-Datei ohne grafische Darstellung. Sie besteht ausschließlich aus strukturierten Datenfeldern.
  • ZUGFeRD: ein hybrides Format. Es ist eine PDF/A-3-Datei, die für das menschliche Auge wie eine normale Rechnung aussieht, aber zusätzlich eine eingebettete XML-Datei enthält. ZUGFeRD-Profile ab Version 2.x sind EN-16931-konform.

Die Pflichtangaben bleiben dabei identisch zur Papierrechnung. Eine E-Rechnung muss alle Felder nach §14 UStG enthalten – nur eben als Datenfeld statt als gedruckter Text.

So sieht eine strukturierte Rechnung im Inneren aus

Öffnen Sie eine strukturierte E-Rechnung in einem Texteditor, sehen Sie keine Rechnung, sondern XML-Code. Vereinfacht und gekürzt sieht der Kern einer solchen Datei (hier im CII-Datenmodell, das auch ZUGFeRD nutzt) etwa so aus:

<rsm:CrossIndustryInvoice>
  <ram:ID>2026-0042</ram:ID>
  <ram:IssueDateTime>20260512</ram:IssueDateTime>
  <ram:SellerTradeParty>
    <ram:Name>Mustermann Schreinerei GmbH</ram:Name>
    <ram:PostalAddress>
      <ram:LineOne>Werkstattweg 5</ram:LineOne>
      <ram:CityName>Augsburg</ram:CityName>
      <ram:PostcodeCode>86150</ram:PostcodeCode>
    </ram:PostalAddress>
    <ram:SpecifiedTaxRegistration>DE123456789</ram:SpecifiedTaxRegistration>
  </ram:SellerTradeParty>
  <ram:BuyerTradeParty>
    <ram:Name>Bauträger Beispiel AG</ram:Name>
    <ram:PostalAddress>
      <ram:LineOne>Hauptstraße 12</ram:LineOne>
      <ram:CityName>München</ram:CityName>
      <ram:PostcodeCode>80331</ram:PostcodeCode>
    </ram:PostalAddress>
  </ram:BuyerTradeParty>
  <ram:IncludedSupplyChainTradeLineItem>
    <ram:Name>Einbauschrank Eiche, Maßanfertigung</ram:Name>
    <ram:BilledQuantity>1</ram:BilledQuantity>
    <ram:NetPriceProductTradePrice>2.000,00</ram:NetPriceProductTradePrice>
  </ram:IncludedSupplyChainTradeLineItem>
  <ram:ApplicableTradeTax>
    <ram:RateApplicablePercent>19</ram:RateApplicablePercent>
    <ram:BasisAmount>2.000,00</ram:BasisAmount>
    <ram:CalculatedAmount>380,00</ram:CalculatedAmount>
  </ram:ApplicableTradeTax>
</rsm:CrossIndustryInvoice>

Das ist natürlich stark gekürzt – eine echte E-Rechnung umfasst deutlich mehr Felder und Namensräume. Aber das Prinzip wird klar: Jede Angabe steht in einem klar benannten Feld. Die Software des Empfängers liest die Rechnungsnummer, den Steuersatz und den Steuerbetrag direkt aus, ohne dass ein Mensch abtippen muss.

Die Pflichtangaben am konkreten Beispiel

Nehmen wir die Mustermann Schreinerei aus dem Code-Beispiel und übersetzen die Pflichtangaben nach §14 UStG in Klartext. So muss jede vollständige E-Rechnung diese Felder befüllen:

Pflichtangabe (§14 UStG)Beispielinhalt
Name + Anschrift LeistenderMustermann Schreinerei GmbH, Werkstattweg 5, 86150 Augsburg
Name + Anschrift EmpfängerBauträger Beispiel AG, Hauptstraße 12, 80331 München
Steuernummer / USt-IdNrDE123456789
Ausstellungsdatum12.05.2026
Fortlaufende Rechnungsnummer2026-0042
Menge + Art der Leistung1 × Einbauschrank Eiche, Maßanfertigung
Leistungsdatum30.04.2026
Netto-Entgelt (je Steuersatz)2.000,00 €
Steuersatz + Steuerbetrag19 % = 380,00 €
Bruttobetrag2.380,00 €

Die Rechnung ist erst vollständig, wenn alle diese Felder vorhanden sind. Bei einer Kleinbetragsrechnung bis 250 € brutto (§33 UStDV) genügen vereinfachte Angaben, doch das Pflichtfeldgerüst der E-Rechnung bleibt dasselbe.

Worked Example: Brutto aus Netto berechnen

Im Beispiel beträgt das Netto-Entgelt 2.000,00 €. Den Steuerbetrag und den Bruttobetrag berechnen Sie so:

  • MwSt = 2.000,00 € × 19 / 100 = 380,00 €
  • Brutto = 2.000,00 € + 380,00 € = 2.380,00 €

Müssen Sie umgekehrt aus einem Bruttobetrag das Netto herausrechnen, etwa bei 2.380,00 €:

  • Netto = 2.380,00 € × 100 / 119 = 2.000,00 €
  • MwSt = 2.380,00 € − 2.000,00 € = 380,00 €

Genau diese Rechenschritte übernimmt unser MwSt-Rechner für Sie in Sekunden – egal ob Sie netto auf brutto rechnen oder die Mehrwertsteuer rausrechnen wollen.

XRechnung oder ZUGFeRD: Welches Beispiel passt zu Ihnen?

Beide Formate sind gesetzeskonform. Der Unterschied liegt in der Darstellung:

  • XRechnung (reines XML): ideal, wenn Empfänger und Sender beide mit Buchhaltungssoftware arbeiten. Es gibt keine sichtbare Rechnung, nur Daten. Viele öffentliche Auftraggeber verlangen exakt dieses Format.
  • ZUGFeRD (Hybrid): praktisch im gemischten Alltag. Sie öffnen die PDF und sehen eine ganz normale, lesbare Rechnung mit Logo und Layout – die Software des Empfängers liest parallel das eingebettete XML. So bleibt die Rechnung für Menschen lesbar und maschinell verarbeitbar.

Für kleine Unternehmen, die häufig an Privatkunden (B2C) und an Geschäftskunden zugleich fakturieren, ist ZUGFeRD oft der bequemere Weg, weil eine einzige Datei beide Welten bedient.

Der Unterschied zur normalen PDF-Rechnung

Das ist der häufigste Irrtum: Eine per E-Mail verschickte PDF ist keine E-Rechnung im Rechtssinne. Sie ist lediglich eine elektronisch übermittelte „sonstige Rechnung". Der Unterschied auf einen Blick:

  • Normale PDF: Ein Bild bzw. ein Dokument für das menschliche Auge. Die Software kann die Beträge nicht zuverlässig auslesen – jemand muss die Daten abtippen oder per OCR erfassen.
  • E-Rechnung (XRechnung/ZUGFeRD): Strukturierte Daten nach EN 16931. Die Beträge, Steuersätze und Pflichtfelder liegen maschinenlesbar vor und können automatisch gebucht und geprüft werden.

Noch bis 31.12.2026 dürfen B2B-Rechnungen mit Zustimmung des Empfängers weiterhin als Papier oder PDF ausgestellt werden. Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 € gilt diese Übergangsfrist sogar bis 31.12.2027. Ab dem 01.01.2028 ist die Ausstellung strukturierter E-Rechnungen im B2B-Bereich vollständig verpflichtend. B2C-Rechnungen sind von der Pflicht ausgenommen.

Hinweise für Kleinunternehmer

Kleinunternehmer nach §19 UStG müssen E-Rechnungen empfangen können, sind aber für ihre eigenen, steuerfreien Umsätze von der Ausstellungspflicht befreit – freiwillig dürfen sie E-Rechnungen jedoch ausstellen. Auf ihren Rechnungen weisen sie keine Umsatzsteuer aus, sondern den Pflichthinweis: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Seit 2025 gilt die Kleinunternehmerregelung, wenn der Vorjahresumsatz 25.000 € nicht überstieg und der Umsatz im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt.

Wichtig bleibt unabhängig vom Format die GoBD: Rechnungen müssen unveränderbar gespeichert werden, die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen beträgt seit 2025 acht Jahre.

So erstellen Sie selbst eine konforme Rechnung

Sie müssen kein XML von Hand schreiben. Mit unserem Rechnungsgenerator erstellen Sie kostenlos eine §14-UStG-konforme Rechnung als PDF – ohne Anmeldung. Sie tragen die Positionen ein, wählen den Steuersatz (19 %, 7 % oder 0 %), und die Steuerbeträge werden automatisch korrekt berechnet. Wer sich anmeldet, kann zusätzlich Firmendaten, Logo, Rechnungshistorie und Vorlagen speichern. So haben Sie ein sauberes Beispiel als Grundlage für jede weitere Rechnung.

Häufige Fragen

Wie sieht eine E-Rechnung aus?

Eine E-Rechnung ist im Kern eine strukturierte XML-Datei nach EN 16931. Als XRechnung sehen Sie nur Datenfelder im XML-Code, keine grafische Rechnung. Als ZUGFeRD sehen Sie eine ganz normale PDF mit Layout, in der zusätzlich ein maschinenlesbares XML eingebettet ist.

Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?

Nein. Eine einfache PDF, auch per E-Mail verschickt, gilt rechtlich als sonstige Rechnung, nicht als E-Rechnung. Erst ein strukturiertes Format wie XRechnung oder ZUGFeRD (PDF/A-3 mit eingebettetem XML nach EN 16931) erfüllt die Definition der E-Rechnung.

Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?

XRechnung ist eine reine XML-Datei ohne sichtbare Rechnung. ZUGFeRD ist ein Hybrid: eine lesbare PDF mit eingebettetem XML. Beide sind EN-16931-konform und gesetzlich zulässig. ZUGFeRD ist praktisch, wenn Menschen die Rechnung lesen sollen, XRechnung ist im rein digitalen Austausch verbreitet.

Welche Pflichtangaben muss eine E-Rechnung enthalten?

Dieselben wie jede Rechnung nach §14 UStG: Name und Anschrift von Leistendem und Empfänger, Steuernummer oder USt-IdNr, Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Leistungsdatum, Netto-Entgelt je Steuersatz sowie Steuersatz und Steuerbetrag. Bei der E-Rechnung stehen sie als Datenfelder im XML.

Ab wann ist die E-Rechnung Pflicht?

Empfangen können müssen B2B-Unternehmen bereits seit dem 01.01.2025. Bis 31.12.2026 dürfen mit Zustimmung des Empfängers noch Papier oder PDF ausgestellt werden, für Unternehmen mit Vorjahresumsatz bis 800.000 € bis 31.12.2027. Ab 01.01.2028 ist die Ausstellung strukturierter E-Rechnungen im B2B verpflichtend. B2C ist ausgenommen.

Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?

Kleinunternehmer nach §19 UStG müssen E-Rechnungen empfangen können. Für ihre eigenen steuerfreien Umsätze sind sie von der Ausstellungspflicht befreit, dürfen aber freiwillig E-Rechnungen ausstellen. Pflicht bleibt der Hinweis: Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Wie kann ich selbst eine E-Rechnung oder konforme Rechnung erstellen?

Sie müssen kein XML programmieren. Mit unserem kostenlosen Rechnungsgenerator erstellen Sie eine §14-UStG-konforme Rechnung als PDF, ganz ohne Anmeldung. Steuersätze und Beträge werden automatisch berechnet. Angemeldet können Sie Firmendaten, Logo, Historie und Vorlagen speichern.

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